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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inn/enLimmer, Ruth; Oberndorfer, Rotraut
Sonst. PersonenRupp, Marina (Hrsg.); Grosa, Anja (Mitarb.); Mengel, Melanie (Mitarb.)
InstitutionStaatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg
TitelDas Gewaltschutzgesetz aus der Perspektive verschiedener Professionen.
Ergebnisse einer Expertenbefragung.
Gefälligkeitsübersetzung: The Violence Protection Act from the perspective of different professions. Results of an expert survey.
QuelleBamberg (2005), 211 S.
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ReiheIfb-Materialien. 5-2005
BeigabenTabellen 137; Abbildungen 73
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie; Graue Literatur
SchlagwörterGewalt; Urteil; Ehe; Frau; Deutschland; Ehe; Frau; Gerichtsvollzieher; Gesetz; Gesetzgebung; Gewalt; Jugendamt; Polizei; Rechtsanwalt; Rechtsanwendung; Rechtsschutz; Richter; Urteil; Rechtspfleger; Verbot; Frauenhaus; Schutz; Frauenhaus; Verbot; Gesetz; Gesetzgebung; Rechtsanwendung; Rechtslage; Rechtsschutz; Zivilrecht; Gerichtsvollzieher; Rechtsanwalt; Rechtspfleger; Richter; Novellierung; Schutz; Gericht (Justiz); Jugendamt; Polizei; Deutschland
AbstractDie Schaffung eines eigenständigen zivilgerichtlichen Gesetzeswerks zum Schutze der von Gewalthandlungen Betroffenen umfasst die Einführung des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) sowie die Novellierung des Par 1361b BGB (Zuweisung der Ehewohnung bei Getrenntleben) und die Anpassung des Par 14 LPartG. Mit der Konzeption der Gesetze zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung sind verschiedene Intentionen verbunden. Die Gesetzesinitiative hat als zentrales Ziel, sowohl dem/den einzelnen Bürger(innen) als auch der Rechtspraxis mehr Rechtssicherheit zu verleihen und den Rechtsschutz einschließlich des Verfahrensrechts opfergerechter zu gestalten. Zusätzlich ist mit der Verbesserung des zivilgerichtrechtlichen Schutzes vor Gewalthandlungen die Hoffnung verbunden, einen Beitrag zur Entstehung eines gesellschaftlichen Klimas zu leisten, 'in dem Gewalt in jedweder Form, insbesondere die gegen Frauen und Kinder, geächtet ist' (BT-Drs. 14/5429). Die Evaluationsstudie von 2003 untersucht nun die entsprechenden Neuregelungen mittels einer standardisierten Befragung von Experten, die zu verschiedenen Phasen und bezüglich unterschiedlicher Aspekte der Gewaltbearbeitung eingeschaltet werden. Dazu gehören (1) Richterinnen und Richter, (2) Anwältinnen und Anwälte, (3) Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, (4) Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (5) der Polizei, (6) der Jugendämter, (7) von verschiedenen Beratungsstellen sowie die (8) Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern. Die Themen umfassen (1) die Einarbeitung in die Rechtsmaterie, (2) Belange und Erfahrungen mit Migranten, (3) Kooperationen der einzelnen befragten Gruppen miteinander sowie (4) die Erfahrung mit der neuen Gesetzgebung, also die Einschätzung und Bewertung der neuen Rechtslage. Den Ausführungen vorangestellt sind die Ergebnisse einer bereits 2002/03 durchgeführten Aktenanalyse von Gerichtsakten in sechs Bundesländern, die Aufschluss über die Umsetzung der Neuregelungen in Verfahrensabläufe, also über die konkrete Rechtsanwendung und -interpretation, gibt. (ICG2). Die Untersuchung enthält quantitative Daten. Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 2002 bis 2003.
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2006/5
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