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Autor/inGrothe, Peter
TitelIn Europa anerkannt.
QuelleIn: Die berufsbildende Schule, 46 (1994) 11, S. 380-381Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0005-951X
SchlagwörterAbschlusszeugnis; Äquivalenz; Berufsausbildung; Diplom; Hochschule
AbstractUeber den neuesten Stand der Anerkennung der Diplome im Bereich der Europaeischen Union informiert die Zentralstelle fuer auslaendisches Bildungswesen des Sekretariats der Kultusministerkonferenz (KMK). Dabei wird nochmals herausgestellt, dass die Anerkennung der Diplome nicht von einer vorherigen Harmonisierung abhaengig ist. Ein Berufsabschluss aus einem Mitgliedsland muss auch in den anderen EU-Staaten anerkannt werden. Dieser Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens macht Vereinheitlichungsversuche ueberfluessig. Grundsaetzlich darf im Bereich der Europaeischen Union kein EU-Buerger aufgrund seiner Staatsangehoerigkeit beim Zugang zur Beschaeftigung, bei der Entlohnung oder bei den Arbeitsbedingungen benachteiligt werden. Obwohl dieses Recht auf Freizuegigkeit fuer Arbeitskraefte bereits 1968 verwirklicht wurde und damit zu den fruehen Erfolgen der EU zaehlt, klaffte bis weit in die 80iger Jahre hinein eine erhebliche Luecke zwischen geschriebenem Recht und gelebter Wirklichkeit. (DIPF/Text uebernommen).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1996_(CD)
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