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Autor/inGerlach, Florian
TitelZur Arbeit des Jugendamtes nach § 8a SGB VIII.
Erkenntnisse aus der Evaluation fehlerhaft behandelter Fälle.
QuelleIn: Soziale Arbeit : Zeitschrift für soziale und sozialverwandte Gebiete, 57 (2008) 12, S. 488-491
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0490-1606
DOI10.5771/0490-1606-2008-12-488
SchlagwörterKindeswohl; Kinderschutz; Sozialarbeiter; Fortbildung; Jugendamt
AbstractBei der folgenden Darstellung handelt es sich um eine thesenartige Zusammenstellung einzelner Erkenntnisse, die aus der Betreuung und Beratung von Jugendämtern gewonnen wurden. Sie geben zum Teil meine subjektive Einschätzung wieder und sollen als Diskussionsanreiz dienen. Zum Teil sind die Aussagen freilich pauschalierend, zum Beispiel: "Jugendamtsmitarbeitende greifen zum Teil nicht in ausreichendem Maße auf fachwissenschaftliche Erkenntnisse zurück." Selbstverständlich greift eine Vielzahl von Mitarbeitenden tagtäglich auf fachwissenschaftliche Erkenntnisse zurück. Die Aussage erfolgt vor dem Hintergrund fehlerhaftbehandelter Fälle und deren Analyse. Meine Feststellungen beziehen sich daher vor allem auf diese "schlecht gelaufenen" Fälle und deren typische Fehler. Aus deren Analyse kann Erkenntnis gewonnen werden. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei meinen Hinweisen um reines Erfahrungswissen handelt das auf der Kenntnis einer Vielzahl von Fällen und Akten beruht. Eine empirische Auswertung ist nicht erfolgt. Ich beschränke mich hier auf eine Beschreibung der Aufgaben des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung. Aussagen zum Bereich der Hilfen zur Erziehung und der anderen Aufgaben unterbleiben weitgehend.

The following article presents a summary of key findings gained in the course of supervising and consulting youth welfare offices. They partly reflect my own subjective assessment and are meant to foster discussions. Admittedly, some of my statements are broad-brush generalisations, for example the assertion that youth welfare staff sometimes do not consider expert scientific findings sufficiently. It is obvious that a large number of them in fact consider these findings every day. The assertion is made against the background of cases which went wrong and their analysis. My propositions thus mainly refer to these cases of failure and to the typical mistakes. Their analysis can lead to a better understanding. It must also be pointed out that my deliberations are based on practical experience resulting from knowledge of many cases and records. An empirical evaluation has not been made. I confine myself to describing the tasks of youth welfare offices in cases of danger to the welfare of children. Statements on the field of child-rearing support and other tasks are largely avoided.
Erfasst vonComenius-Institut, Münster
Update2009/2
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