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Autor/inLiesching, Marc
TitelWarum ist die USK-"KJ"-Entscheidung zum Computerspiel GTA IV "unverständlich"? Eine Replik auf Rehbein/ Kleimann/ Mößle, JMS-Report 3/2088, S. 2 ff.
QuelleIn: Jugend Medien Schutz-Report, 31 (2008) 4, S. 2-4Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0170-5067; 0941-732X; 0943-058X
SchlagwörterGesellschaft; Jugend; Medien; Unterhaltung; Videospiel; Jugendschutz; Computer; Computerprogramm; Computerspiel; Staatsvertrag; Rechtswissenschaft; Alter; Altersgrenze; Diskurs; Perspektive; Positionspapier; Selbstkontrolle; Stellungnahme; Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien; Indizierung; Deutschland
AbstractDer Autor (Jurist, Rechtsanwalt, Herausgeber eines Jugendschutz-Kommentars) kommentiert den Beitrag "Zur Einstufung des Videospiels GTA IV durch die USK mit 'Keine Jugendfreigabe'" von Rehbein/ Kleimann/ Mößle (JMS-Report 3-2008). Er setzt sich sachlich mit den inhaltlichen Argumenten der Autoren auseinander und weist auf einige Fehleinschätzungen (aus rechtlicher Sicht) hin. So sei eine Bewertung der realistischen Darstellung und eine Aufzählung von möglicherweise problematischen Sequenzen nicht grundlegend für eine Entscheidung der USK bzw. des Ständigen Vertreters. Aufgrund der Unbestimmtheit jugendschutzgesetzlicher Rechtsbegriffe lassen Gefährdungsprognosen darüber hinaus immer Interpretationsfreiräume (Beurteilungsspielraum). Zusammenfassend weist er darauf hin, dass die Gegenargumentation von Rehbein/ Kleimann/ Mößle nicht überzeugt, "da sie sich von den gesetzlich vorgegebenen Indizierungskriterien weitgehend ablöst und sich oftmals in der bloßen Wiedergabe von Spielinhalten unter Verzicht auf eine notwendige, rechtsmethodisch saubere Subsumtion erschöpft". Die Alterseinstufung der USK ist seiner Ansicht nach richtig und nachvollziehbar. -ih.
Erfasst vonBundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin
Update2009/1
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