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Autor/inScherr, Albert
TitelDiskriminierung.
Eine eigenständige Kategorie für die soziologische Analyse der (Re-)Produktion sozialer Ungleichheiten in der Einwanderungsgesellschaft?
Gefälligkeitsübersetzung: Discrimination. An independent category for sociological analysis of the (re)production of social inequalities in the immigration society.
QuelleAus: Rehberg, Karl-Siegbert (Hrsg.): Die Natur der Gesellschaft. Verhandlungen des 33. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Kassel 2006. Teilbd. 1 u. 2. Frankfurt, Main: Campus Verl. (2008) S. 2007-2017Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
DokumenttypCD-ROM; Sammelwerksbeitrag
ISBN978-3-593-38440-5
SchlagwörterForschung; Forschungsmethode; Soziale Ungleichheit; Begriff; Reproduktion; Ethnizität; Lebensalter; Ursachenforschung; Begriff; Diskriminierung; Forschung; Geschlecht; Kind; Lebensalter; Soziale Ungleichheit; Theorie; Soziologie; Reproduktion; Forschungsmethode; Reflexivität; Ungleichheit; Ethnizität; Kind; Europäische Union; Geschlecht; Ungleichheit; Diskriminierung; Antidiskriminierungsgesetz; Soziologie; Benachteiligung; Konferenzschrift; Reflexivität; Theorie; Gruppe (Soz); Europäische Union; Jugendlicher; Konferenzschrift
Abstract"Das aktuelle soziologische Interesse an Ursachen, Formen und Folgen von Diskriminierung ist nicht primär theoretisch, sondern durch politische, rechtliche und pädagogische Diskurse veranlasst, in denen Diskriminierungen als ein gesellschaftliches Problem verhandelt werden. In Hinblick auf die sozialwissenschaftliche Theoriebildung fällt in der Folge auf, dass Diskriminierung in einschlägigen Lexika nicht als eigenständiger Terminus ausgewiesen ist und dass die Begriffe Ungleichheit, Benachteiligung und Diskriminierung in gängigen Diskussionsbeiträgen nicht klar voneinander unterschieden werden. Gleichwohl ist jedoch keineswegs beliebig, ob bzw. wann jeweils von sozialer Ungleichheit oder aber von Diskriminierung die Rede ist: Vielmehr indiziert die Verwendung der Begriffe in der Regel unterschiedliche theoretische Kontexte und/ oder Gegenstandsbereiche. So lässt sich etwa für bildungssoziologische Studien und Debatten zeigen, dass die klassen- bzw. schichtspezifische Ungleichbehandlung von einheimischen Kindern und Jugendlichen durch das Bildungssystem nur sehr selten als Diskriminierung gefasst wird, während die Bildungsbenachteiligung von MigrantInnen explizit als Diskriminierung thematisch wird (s. dazu Hormel 2007). Ausschlaggebend dafür scheinen zunächst überlieferte Semantiken und tradierte theoretische Orientierungen bei der Analyse unterschiedlicher Gegenstandsbereiche zu sein. In der Folge einer fehlenden eigenständigen theoretisch fundierten Bestimmung des Diskriminierungsbegriffs in soziologischen Gesellschaftstheorien fällt es der Soziologie gegenwärtig schwer, eine eigenständige Position zu den Fragen einzunehmen, inwiefern Diskriminierung als ein distinktes soziales Phänomen verstanden werden kann, das von klassen-, schichten-, milieubezogenen Ausprägungen sozialer Ungleichheiten systematisch zu unterscheiden ist; in welchem Sinne eine Untersuchung der Ursachen bzw. Bedingungen von Diskriminierungen mit den Mitteln der soziologischen Ungleichheitsforschung zu leisten ist oder aber darüber hinausgehen muss. Auf der Grundlage einer abgeschlossenen Studie (Hormel/ Scherr 2004) zur bildungspolitischen und bildungspraktischen Relevanz des Diskriminierungsbegriffs sollen in dem Beitrag deshalb Konturen einer gesellschaftstheoretisch fundierten und zugleich reflexiven Soziologie von Diskriminierungen in der Einwanderungsgesellschaft entwickelt werden. In einem ersten Schritt soll aufgezeigt werden, dass politisch und rechtlich als Diskriminierung bezeichnete Phänomene zwar insofern analytisch von klassen- bzw. schichtungssoziologisch beschreibbaren Mechanismen der Reproduktion sozialer Ungleichheiten unterscheidbar sind, als sich diese als (politische, rechtliche, ökonomische) Ungleichbehandlung auf der Basis homogenisierender Gruppenkonstruktionen realisieren. Eine soziologische Analyse hat darauf bezogen zum Einen jedoch in Rechnung zu stellen, dass es sich dabei keineswegs - anders als sozialpsychologische und gruppensoziologische Analysen unterstellen - um vorgängig unterschiedene bzw. mit soziologischen Kriterien problemlos unterscheidbare reale Gruppen handelt, die Ungleichbehandlung aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit erfahren. Vielmehr handelt es sich um auf imaginäre Einheiten bezogene Unterscheidungen, für die diskursive/ ideologische Gruppenkonstruktionen konstitutiv sind. Zum Anderen sind, worauf insbesondere Ansätze institutioneller Diskriminierung hingewiesen haben (Gomolla/ Radtke 2002; Feagin/ Booher Feagin 1989), solche Formen von Diskriminierungen zu berücksichtigen, bei denen Problemlagen, die aus historisch gewordenen, mit performativen Gruppenkonstruktionen verbundenen Benachteiligungen resultieren, von gesellschaftlichen Institutionen keine Berücksichtigung finden, die also aus der Gleichbehandlung von 'Gruppen' mit unterschiedlichen Lebenslagen und Ressourcen hervorgehen. Trotz dieser Differenz von Diskriminierungen und sozio-ökonomischen Ungleichheiten ist es u.E. sinnvoll, Diskriminierung als eine Form der (Re-)Produktion sozialer Ungleichheiten zu thematisieren. Denn ethnisierende oder rassialisierende Konstruktionen imaginärer Gruppen und Reproduktionsprozesse sozioökonomischer Ungleichheit, die an klassen-/ schichttypischen Positionen bzw. der Verfügung von Individuen über ökonomisches, kulturelles und soziales Kapital ansetzen, können zwar analytisch unterschieden, aber keineswegs unabhängig voneinander betrachtet werden: diskriminierungsrelevante Gruppenkonstruktionen stehen historisch und systematisch in einem engen Begründungs- und Legitimationszusammenhang mit sozioökonomischen Ungleichheiten (s. Hormel/ Scherr 2006). Zugleich gilt, dass Klassenlagen historisch wiederkehrend mit 'diskriminierenden' Eigenschaftszuschreibungen einhergingen. In einer soziologischen Perspektive gilt es vor diesem Hintergrund eine im politischen Antidiskriminierungsdiskurs verbreitete und auch den EU-Antidiskriminierungsrichtlinien zugrunde liegende Sichtweise zu vermeiden, in der die ungleiche Behandlung auf der Grundlage so genannter askriptiver Merkmale wie Ethnizität, Geschlecht, Alter, Behinderung etc. als in besonderer Weise problematischer und von der 'ganz normalen' Reproduktion sozioökonomischer Ungleichheiten eindeutig zu unterscheidender Sonderfall verstanden wird. Denn dies führt zu einer soziologisch nicht tragfähigen Aufspaltung von in ihren Ursachen und Effekten ineinander verwobenen Prozessen. Vor diesem Hintergrund wird zweitens argumentiert, dass es im Sinne einer reflexiven Soziologie zu untersuchen gilt, unter welchen gesellschaftsgeschichtlichen Bedingungen welche sozialen Ungleichheiten sowie Macht- und Herrschaftsbeziehungen als Diskriminierung, d.h. als gesellschaftlich inakzeptable Formen von Ungleichbehandlung und Benachteiligung zum Thema werden oder nicht. Es soll insbesondere gezeigt werden, dass eine theoretisch unausgewiesene Anlehnung soziologischer Diskriminierungsforschung an die politisch und rechtlich gängige Gegenstandsbestimmung mit einer Ausblendung der unter Bedingungen nationalstaatlicher Vergesellschaftung zwar legalen, aber faktisch folgenreichen Unterscheidung von StaatsbürgerInnen und Nicht-StaatsbürgerInnen einhergeht. Diese ist nicht nur entscheidend für die Zuweisung von Positionen im weltgesellschaftlichen Gefüge sozialer Ungleichheiten, sondern zudem historisch und gegenwärtig verschränkt mit rassialisierenden und ethnisierenden Semantiken und Gruppenkonstruktionen. Abschließend wird in einem dritten Argumentationsschritt vorgeschlagen, in der soziologischen Diskriminierungsforschung von der Unterscheidung zwischen struktureller, institutioneller und interaktioneller Diskriminierung auszugehen und diese so zu fassen, dass Distanz zu normativen Fassungen des Diskriminierungsbegriffs eingenommen wird." (Autorenreferat).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2009/2
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