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Autor/inn/enBernhard, Dörte; Kriesel-Knobloch, Mirjam; Kamrad, Klaudia
Sonst. PersonenNiehaus, Mathilde (Proj.leit.); Schmal, Andreas (Proj.leit.)
InstitutionDeutschland / Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Universität zu Köln / Humanwissenschaftliche Fakultät
TitelBetriebliche Integrationsvereinbarung als Instrument zur Beschäftigungsförderung (schwer)behinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Begleitforschung zur Implementierung am Beispiel der Deutschen Automobilindustrie.
QuelleKöln u.a. (2008), 125 S.; 2696 KB
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
SchlagwörterWissenschaftliche Begleitung; Psychische Behinderung; Akzeptanz; Frau; Recht; Gesundheitsfürsorge; Arbeitszeitgestaltung; Interessenvertretung; Politik; Sozialpolitik; Autoindustrie; Management; Personalmanagement; Personalpolitik; Unternehmenskultur; Berufsausbildung; Arbeitsplatzgestaltung; Berufliche Integration; Beschäftigungsförderung; Management by Objectives; Managementtraining; Behinderung; Schwerbehinderung; Arbeitsorganisation; Forschungsbericht; Prävention; Umsetzung; Zielvereinbarung; Betrieb; Führungskraft; Jugendlicher; Schwerbehinderter
Abstract"Mit der Novellierung des Schwerbehindertengesetzes bzw. dem Inkrafttreten des SGB IX im Jahr 2001 wurde auch das Instrument der Integrationsvereinbarung (§ 83 SGB IX) neu geschaffen, um die betriebliche Integration (schwer)behinderter Menschen zu optimieren. Die Studie befasst sich mit der Frage nach der Aufnahme und Akzeptanz diese Instruments, den Prozessen der Erarbeitung von Integrationsvereinbarungen und der Analyse von abgeschlossenen Integrationsvereinbarungen in der deutschen Automobilindustrie. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass das Instrument der Integrationsvereinbarung in der deutschen Automobilindustrie inzwischen angekommen ist; in der großen Mehrzahl der an der Untersuchung beteiligten Unternehmen sind Integrationsvereinbarungen abgeschlossen worden. Weiter zeigt sich die Bedeutung der Unternehmenskultur bei der Erarbeitung einer Integrationsvereinbarung und die zentrale Rolle, die der Schwerbehindertenvertretung in diesem Prozess zukommt. Schließlich wird in Bezug auf den Regelungsinhalt deutlich, dass vorwiegend allgemeine Leitlinien formuliert und selten konkrete Maßnahmeziele, Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe festgelegt werden. " Die Untersuchung enthält quantitative Daten. Forschungsmethode: empirisch; Evaluation; anwendungsorientiert. Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 2001 bis 2002. (Autorenreferat, IAB-Doku).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2008/4
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