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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Die "für alle gemeinsame Grundschule von mindestens vier Jahren" hat unter den Bedingungen des Grundgesetzes zwar keinen Verfassungsrang mehr, sie ist aber in der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts dennoch anerkannt. Die Weimarer Rechtsverfassung sah dem gegenüber eine entsprechende Klausel vor, deren Begründung sich der Autor in seinem Beitrag widmet und nach dem spezifisch Pädagogischen dieser Begründung fragt. Er bezieht dabei die historische Perspektive und das Entstehen der Klausel der Weimarer Reichsverfassung in seine Überlegungen ein, um von dort ausgehend auch die Funktion und Rolle der Grundschule im Schulgefüge nach dem zweiten Weltkrieg bis heuet näher zu untersuchen. (DIPF/Orig.).
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0034-1312
Jung, Johannes: Zur (grundschul-)pädagogischen Begründung der für alle gemeinsamen Grundschule aus heutiger Sicht. 2007.
2935298
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