Feld Schlagwörter - Suchen Sie Ihr Suchwort? (fallweise eingeblendet)
Hinter dem Link verbirgt sich jeweils eine Menge an Stichworten, die aus den oberhalb angezeigten englischsprachigen Schlagworten abgeleitet wurden. Falls der Abgleich Ihrer Suchworte mit dem Nachweis keine Gemeinsamkeiten zeigte, können Sie hier nachschauen (+ klicken) und fündig werden.
Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Der Autor schildert den Fall, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen von Medienproduktionen (Filmen) als Darsteller mitwirken. Er zeigt dabei die geltenden Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (§ 6 JArbSchG) auf und weist auf die notwendigen Änderungen hin. So stellt sich die Frage, wer für die Bewilligung der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen zuständig ist. Der Jugendarbeitsschutz ist derzeit eher technisch ausgerichtet, die entsprechenden pädagogischen Fragen in Bezug auf das Drehbuch und die daraus folgenden Belastungen für Kinder können von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gewerbeaufsicht nicht beantwortet werden. Hier wäre das Jugendamt einzubinden. In Nordrhein-Westfalen wurde aus diesem Grund die Regelung eingeführt, dass Kinder, die an mehr als 30 Tagen im Kalenderjahr an einer Produktion mitwirken, durch eine sogenannte medienpädagogische Fachkraft begleitet werden. Gerade auch die Beteiligung von Kleinstkindern unter 3 Jahren und Säuglingen muss gesetzlich klarer geregelt werden. Eine weitere Schwäche der derzeitigen Rechtslage liegt in der fehlenden Aufklärungs- und Informationspflicht der Bewilligungsbehörde gegenüber den Eltern. Der Autor schlägt die Einrichtung einer landes- oder bundesweit tätigen Fach- und Auskunftsstelle vor. -ih.
Erfasst von
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin
Update
2008/3
Literaturbeschaffung und Bestandsnachweise in Bibliotheken prüfen
Falls Ihr Rechner sich im Netzwerk einer bei uns registrierten Einrichtung befindet, wird Ihnen automatisch ein
Link angeboten, über den Sie die Literatur in den Beständen Ihrer Einrichtung suchen bzw. finden können.
Dazu vergleichen wir die IP-Adresse Ihres Rechners mit den Einträgen unserer Registrierung. Eine Speicherung
Ihrer IP-Adresse findet nicht statt. Von außerhalb der registrierten Institutionennetzwerke können Sie sich mit
Hilfe der Liste "Institution wählen" manuell zuordnen um o.g. Link zu erzeugen.
Falls Ihr Rechner sich im Netzwerk einer bei uns registrierten Einrichtung befindet und der Zeitschriftentitel des
gewählten Artikel-Nachweises durch die EZB erfasst ist, bekommen Sie einen Link angeboten, der Sie zum
entsprechenden Eintrag leitet. Dort bekommen Sie weitere Hinweise zur Verfügbarkeit.
Standortunabhängige Dienste
Die Anzeige der Links ist abhängig vom Dokumenttyp: Zeitschriftenartikel sind, sofern verfügbar, mit einem Link auf den passenden Eintrag des Zeitschriftentitels in
der Zeitschriftendatenbank (ZDB) der Staatsbibliothek Berlin versehen. Dort kann man sich über die
Einrichtungen informieren, die die jeweilige Zeitschrift lizensiert haben. Der Link auf das Bestellformular von
Subito überträgt die Daten direkt in das Bestellformular. Die Bestellung einer Artikelkopie setzt ein Konto dort
voraus. Die Bestellung ist kostenpflichtig. Publikationen in Buchform erzeugen einen Link auf die ISBN-Suchseite der Wikipedia. Von dort aus haben
Sie die Möglichkeit die Verfügbarkeit in einer Vielzahl von Katalogen zu prüfen.
Standortunabhängige Dienste
0720-3551
Gutknecht, Sebastian: Mitwirkung von Kindern bei heutigen Medienproduktionen - Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. 2007.
2933338
Permalink als QR-Code
Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)