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Autor/inOldenburg, Ines
TitelSchulinspektion und Qualitätsentwicklung.
Erfahrungen aus Niedersachsen.
QuelleIn: Schulmanagement, 38 (2007) 6, S. 26-30Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben
Zusatzinformationhttp://www.schure.de/22410/25,80260,2.htm
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0341-8235
SchlagwörterSchulqualität; Schulgesetz; Schulentwicklung; Schulinspektion; Erfahrungsbericht; Qualitätsentwicklung; Verbesserung; Niedersachsen
AbstractMit Wirkung vom 01.05.2005 wurde per Kabinettsbeschluss vom 19.04.2005 die Niedersächsische Schulinspektion (NSchl) errichtet. Sie untersteht der Aufsicht durch das niedersächsische Kultusministerium. Damit ist Niedersachsen das erste Bundesland, das eine Schulinspektion als eigenständige Behörde eingerichtet und diese im Niedersächsischen Schulgesetz verankert hat: "Die Schulinspektion ermittelt als nachgeordnete Behörde der obersten Schulbehörde die Qualität der einzelnen Schulen des Landes und darüber hinaus die Qualität des Schulsystems für Maßnahmen der Qualitätsverbesserung" (§ 123a, Abs. 1 NSchG). Durch ihre evaluatorischen Aufgaben ist sie organisatorisch und personell getrennt von der Schulaufsicht im engeren Sinne. Die NSchl führt an allen öffentlichen Schulen des Landes regelmäßig Schulinspektionen durch, und zwar aufgrund des Erlasses "Schulinspektion in Niedersachsen" (RdErl. d. MK v. 07.04.2006, abzurufen z. B. unter www.schure.de). Ines Oldenburg berichtet (Orig.).
Erfasst vonLandesinstitut für Schule, Soest
Update2008/2
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