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Autor/inBach, Heinz W.
TitelAustralien musste die Arbeitsmarktreform reformieren.
Erhebliche Mängel bei der Evaluation der privaten Agenturen festgestellt.
QuelleIn: Arbeit und Beruf, 55 (2004) 11, S. 321-327Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0343-1886
SchlagwörterErfolg; Erfolgskontrolle; Arbeitsmarktpolitik; Arbeitsvermittlung; Beschäftigungschance; Schwer vermittelbarer Arbeitsloser; Beschäftigungsförderung; Private Arbeitsvermittlung; Kompetenzverteilung; Reform; Langzeitarbeitsloser; Australien
AbstractAustralien war der erste OECD-Mitgliedstaat, der eine grundsätzliche Arbeitsmarktreform und eine solche des Employment Service durchführte. Australien wurde auch berühmt durch die Radikalität, mit der dort die Arbeitsvermittlung privatisiert, besser gesagt entstaatlicht wurde. Der Beitrag befasst sich mit der Reform der Arbeitsmarktreform, die im Jahr 2003 im Rahmen des Employment Service Contract Nr. 3 (ESC III) stattfand. Die Ursache waren Mängel des bisherigen Systems der Vermittlung und Betreuung von Arbeitslosen mit Vermittlungshemmnissen, die um so schwerer wogen, je größer und/oder vielfältiger die Vermittlungshemmnisse der arbeitsuchenden Personen sich gestalteten. Diese Mängel schienen so gravierend, dass die Effektivität des gesamten Systems für schwieriger vermittelbare Personenkreise in Frage gestellt werden musste. Staatliche Beschäftigungsprogramme sowie staatliche berufliche Qualifizierungsmaßnahmen wurden weistestgehend aufgegeben. Die Zahl der Anbieter ist im Verlauf der ESC III reduziert worden, wobei sich die Auswahl der Anbieter gegenüber den bisherigen Vergabeverfahren nicht wesentlich geändert hat. Centrelink nimmt unter Abstrichen weiterhin die Rolle des Eingangs (gateway) in das Vermittlungs- und Betreuungssystem hinein wahr. Job Placement-Organisationen haben hingegen an Bedeutung gewonnen und der Charakter der Job Network-Agentur hat sich dahingegen geändert, dass die Verantwortlichkeit der Agenturen für die Durchführung und den Erfolg vermittlungsorientierter Maßnahmen drastisch verstärkt worden ist. Aktivitäten und Unterstützung für Langzeitarbeitslose werden im weitaus größerem Umfang festgeschrieben; ebenfalls ist das Honorarsystem sehr viel differenzierter geworden. Die Untersuchung enthält quantitative Daten. Forschungsmethode: Evaluation; anwendungsorientiert. Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 1998 bis 2003. (IAB).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2005/2
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