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Autor/inBodenburg, Reinhard
TitelVerfassungswidrig?
Die Änderung des Patentrechts und ihre Folgen.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 10 (2003) 11, S. 601-602Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 2
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterBraunschweig; Deutschland; Erfindung; Hochschullehrer; Niedersachsen; Patentrecht; Dienstrecht; Wissenschaftsfreiheit; Privileg; Verwertung; Dienstrecht; Erfindung; Patentrecht; Wissenschaftsfreiheit; Hochschullehrer; Privileg; Verwertung; Braunschweig; Deutschland; Niedersachsen
AbstractDas Landgericht Braunschweig hält die Neuregelung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes (ArbnErfG), wonach die an der Hochschule Beschäftigten erst dann berechtigt sind, ihre Diensterfindung im Rahmen ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit zu offenbaren, wenn sie diese ihrem Dienstherrn rechtzeitig, in der Regel zwei Monate zuvor, angezeigt haben, für verfassungswidrig. Es hat daher das bei ihm anhängige Verfahren eines niedersächsischen Hochschullehrers ausgesetzt und will nun durch einen Vorlagebeschluß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Gültigkeit der Norm einholen. Das Gericht sieht in dem Verbot der Offenbarung der Erfindung während der von der Hochschule durchzuführenden obligatorischen Prüfung der Patentfähigkeit einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit des Hochschullehrers, zu der auch die Freiheit der Veröffentlichung und die Freiheit der Lehre zähle. Eine Anmerkung zum Vorlagebeschluß des Landgerichts Braunschweig beim Bundesverfassungsgericht vom 17. September 2003. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2005_(CD)
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