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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inn/enWalter, Michael; Neubacher, Frank
TitelIst der Jugendstrafvollzug verfassungswidrig?
QuelleIn: Zentralblatt für Jugendrecht, 90 (2003) 1, S. 1-7Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben 34
Sprachedeutsch; deutsche Zusammenfassung
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0176-6449; 0342-345X
SchlagwörterErziehung; Pädagogik; Erziehungsmittel; Erziehungsziel; Erziehungsproblem; Kriminologie; Bundesverfassungsgericht; Gesetzgebung; Strafrecht; Verfassungsrecht; Jugendkriminalität; Jugendstrafvollzug; Deutschland
AbstractDas gegenwärtige Jugendstrafrecht ist dadurch gekennzeichnet, dass für die Jugendstrafe zwar "Erziehung" als maßgebliche Zielvorstellung postuliert wird (§ 17 Abs. 2; 91 JGG), dass aber die gesetzlichen Vorschriften fehlen, die ein dementsprechendes Konzept dann auch in die Vollzugswirklichkeit umsetzen. Der Gesetzgeber ist jedoch aufgrund des Sozialstaatsprinzips i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet - und demgemäß verfassungsgerichtlich zu verpflichten -, die gesetzlich betonte und vom Grundsatz her bereits sozialstaatlich gebotene Erziehung in ihren wesentlichen Zügen auf die Haftsituation hin zu konkretisieren, die nötigen Rahmenbedingungen festzulegen, deren Implementation abzusichern sowie die nötigen Eingriffs- und Befugnisnormen daran auszurichten. Eine hiervon unabhängige, allein rechtsstaatlich begründete verfassungsrechtliche Notwendigkeit, die staatlichen Eingriffsbefugnisse im Jugendstrafvollzug gesetzlich zu regeln, besteht indessen nicht. Insoweit können im Wege einer verfassungskonformen Auslegung die Bestimmungen des StVollzG für den allgemeinen Strafvollzug als Minima angesehen werden, die im Jugendvollzug nicht unterschritten werden dürfen. (DIPF/Orig.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2004_(CD)
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