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Titel | Begriff der Pflichtschule. GG Art. 7 I, 28 II; NWSchVG § 28 II. |
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Quelle | In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht. NVwZ-Rechtsprechungs-Report Verwaltungsrecht, 16 (2003) 8, S. 559-561 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0934-8603 |
Schlagwörter | Schule; Schulbesuch; Schulpflicht; Standort; Rechtsprechung; Sonderschule; Deutschland; Nordrhein-Westfalen |
Abstract | Pflichtschule im Sinne von § 28 II NWSchVG ist nur eine konkrete Schule, die ein Schüler in Erfüllung seiner Schulpflicht kraft Gesetzes oder kraft besonderer Anordnung besuchen muss. Für die Frage, ob der Schulbesuch eines Schülers in seiner kreisangehörigen Wohngemeinschaft im Sinne von § 28 II NWSchVG gewährleistet ist, kommt es für den Bereich der Sonderschulen nicht darauf an, ob der Kreis an Stelle der Gemeinde eine geeignete Sonderschule vorhält. Erschwernisse der kommunalen Schulentwicklungsplanung und die finanzielle Mehrbelastung eines kommunalen Schulträgers durch die Aufnahme auswärtiger Schüler sind mittelbare Folgen der gesetzlichen Regelung des § 28 II NWSchVG; diese verstößt nicht wegen der Folgen gegen die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung. (DIPF/Orig.) |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 2004_(CD) |