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Strukturelle Maengel ergeben sich beim institutionellen Umgang mit Kindern am Uebergang zur Strafmuendigkeit. Die Wahrnehmung der zutreffenden Aufgaben durch die jeweils zustaendigen Institutionen ist in diesem Bereich immer noch schwierig und unklar. Kinderdelinquenz stellt in den Arbeitsbereichen von Polizei und Jugendaemtern ein untergeordnetes Problem dar, waehrend diese bei Jugendlichen sowohl im Bereich der vorbeugenden Arbeit als auch der Strafverfolgung ungleich staerker durch das Tatgeschehen einbezogen sind. Allerdings bestehen fuer die Jugendhilfe im Bereich der Kinderdelinquenz auch dringende Notwendigkeiten, praeventiv einzelfall- und sozialraumbezogen taetig zu werden: bei einer Haeufung von Deliktauffaelligkeiten in staedtischen sozialen Brennpunkten, bei belastenden familiaeren Lebensbedingungen mit folgenden, wiederholten Aggressionsdelikten und bei drohender Verfestigung von Deliktauffaelligkeiten, denen durch andere Ressourcen wie Familie und Schule keine Loesungsmoeglichkeiten geboten werden koennen. Im vorliegenden Artikel, der auf einem dreijaehrigen Forschungsprojekt des Instituts fuer Sozialpaedagogik der TU Berlin basiert, wird speziell auf das Handlungsfeld von Polizei und Jugendhilfe vor Eintritt der Strafmuendigkeit und Handeln der Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe nach Eintritt der Strafmuendigkeit, eingegangen.(DJI/EL).
Erfasst von
Deutsches Jugendinstitut, München
Update
2004_(CD)
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Standortunabhängige Dienste
0342-5258
Bindel-Koegel, Gabriele; Hessler, Manfred; Muender, Johannes: Vom institutionellen Umgang mit polizeilich gemeldeter Delinquenz von Kindern vor und nach Eintritt der Strafmuendigkeit. 2003.
2821040
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