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Autor/inn/enAnderhub, Andreas; Götze, Dietrich
TitelUrheberrechtsnovelle. Der Paragraf 52 a.
Pro & Contra.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 10 (2003) 5, S. 252-253Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 2
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterUrheberrecht; Wissenstransfer; Rechtsvorschrift; Informationsnutzung; Internet; Deutschland
AbstractZum Thema Urheberrechtsnovelle und dem neuen Paragrafen 52a steht "PRO" der Direktor der Universitätsbibliothek der Universität Mainz Dr. Andreas Anderhub: Urheberecht war noch nie schrankenlos - und die Sozialbindung des Eigentums ist auch nicht irgendwo marginal niedergeschrieben, sondern im Grundgesetz. Soll nun ein neues exklusives Recht der "öffentlichen Zugänglichmachung" von veröffentlichten Werken europaweit gelten, dann sind im Interesse schützenswerter Belange - die wissenschaftliche Forschung und der Unterricht - bestimmte Ausnahmetatbestände festzuschreiben; die Bibliotheken tangiert dies "nur" in ihren dienstleistenden Funktionen für diese privilegierten Bereiche. Wer hier berechtigterweise sein bereits früher anerkanntes Privileg behalten soll, das sind also der Unterricht und die freie Wissenschaft, damit sich dort moderne Informationstechnik zu angemessenen Bedingungen einsetzen lassen. Dieses Privileg unter dem Vorwand möglichen monströsen Rechtsmißbrauchs bis zuletzt abzulehnen, ist keine seriöse Politik. Kein Gratiswissen für alle - aber freier Zugang zum Wissen für die Wissenschaft! "CONTRA" der Vorsitzende der Geschäftsführung des wissenschaftlichen Springer-Verlages, Berlin/Heidelberg/New York: Paragraf 52 a ist überflüssig und darüber hinaus schädlich. Das einzige Argument, das diesen Paragraphen schuf, war, Etatmittel für die Literaturbeschaffung einzusparen - auf Kosten von Autoren und Verlagen. Die Verlage mit deutsch-sprachigem Programm befürchten zu Recht, daß die Kosten für ihre Publikationen durch keine entsprechenden Erlöse gedeckt werden können. Es sind dadurch aber nicht nur die Verlage in ihrer Existenz gefährdet, sondern auch die Wissenschaftler, die Publikationsplattformen verlieren, die von deutschen Herausgebern/Gutachtern dominiert sind. Das Urheberrecht wurde nicht (nur) geschaffen, um den Urheber für sein Schaffen eine angemessene Vergütung und Schutz vor Mißbrauch zu gewähren, sondern um Menschen einen Anreiz zu geben, kreative und innovative Ideen einer Öffentlichkeit mitzuteilen. Warum sollte das weiterhin erfolgen, wenn per Gesetz digitales Kopieren von wertvollen Inhalten zum Nulltarif erlaubt wird. Dieses Gesetz schadet nicht nur Autoren und Verlagen - es schadet langfristig der Wissenschafts- und Wirtschaftsentwicklung in Deutschland. (HoF/Text auszugsweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2004_(CD)
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