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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Mit der Fusion der Universitäten Essen und Duisburg und der Ernennung eines Gründungsrektors entstanden die Probleme. Per einstweiliger Anordnung untersagte das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen, dass der vom nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium ernannte Gründungsrektor, der Münchner Philosophieprofessor Dr. Wilhelm Vossenkuhl, seinen Dienst antritt. Das Gericht reagierte damit auf einen Eilantrag der Universität Essen, die kurz vor ihrer Zusammenlegung mit Duisburg alle Register zog und gleichzeitig in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einlegte. Kein Problem für das Ministerium. "Plan B" trat in Kraft, der längst im Errichtungsgesetz stand: Statt des Gründungsdirektors führt nun ein Gründungsbeauftragter die Geschäfte, bis die Gerichte entschieden haben. Dass die Universität mit ihm einen Staatskommissar vor die Nase gesetzt bekam, regt in der Hochschule indes kaum jemanden auf. Nicht der Beauftragte, sondern der neue Rektor aus München ist dort seit langem Stein des Anstoßes. Mit ihm werde die Autonomie der Hochschule "in einmaliger Weise beschnitten, weil der Gründungsrektor vom Land ohne Anhörung der Universitäten bestellt und nicht von den Hochschulen selbst gewählt wird". Wie die Geschichte letztendlich entschieden wird, ist noch unklar. (HoF/Text auszugsweise übernommen).
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Standortunabhängige Dienste
0936-4501; 1437-4234
Stephan, Hans-Christoph: Alle Register. 2003.
2817486
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