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Der Autor stellt eingangs Aloysius Regenbrechts "Argumentation für Werteerziehung in einem speziellen Unterrichtsfach" vor, die auf "folgendes grundsätzliches Dilemma der Werteerziehung in der öffentlichen Schule ( stößt): Schüler können im Unterricht zwar Werte finden, in dem sie über eigene und fremde Handlungen unter einem bestimmten Gesichtspunkt belehrt werden, nämlich dem moralischen Gesichtspunkt. Aber das 'Finden von Werten' ist von deren 'Begründen' zu unterscheiden. Die Verbindlichkeit von Wertvorstellungen festzustellen, bleibe dem einzelnen Schüler selbst überlassen, sie sei ein Akt der ' Selbstbestimmung'. Das 'Begründen' von Werten könne nämlich nur durch die Beantwortung weltanschaulicher und religiöser Grundfragen gelingen, es sei letztlich auf 'Metaphysik' angewiesen. ... Damit bleibt überhaupt kein grundsätzliches konsensfähiges Element mehr übrig, das im Lehrplan öffentlicher Schulen zum Zweck der Werteerziehung vorgesehen werden darf. Jedes 'Begründen' von Werten führe auf letzte Gewißheiten zurück. Und darüber im öffentlichen Unterricht entscheiden zu wollen, wird generell unter den Verdacht des Totalitarismus gestellt." Der Autor versucht im Beitrag dieses "Missverständnis weltanschaulicher Neutralität öffentlicher Schulen" aufzuklären, da es die Entfaltung der Möglichkeit von Werteerziehung verhindere. Zuerst erläutert er "gegenüber dem Totalitarismus-Verdacht den Gedanken der Legitimation des Staates durch Recht, nicht durch Werte". Er erinnert dann "gegenüber Regenbrechts Kant-Interpretation an die Unterscheidung von Gesetzestreue, Legalität und Moralität" und diskutiert anschließend "gegenüber Regenbrechts Bestimmung von Bildung als Selbstbestimmung den Zusammenhang von Wert und Bildung". Es folgt im Anschluß an "Regenbrechts Bestimmung der Aufgabe des Ethikunterrichts, welcher 'durch die Analyse von Handlungsregeln ( Normen) einen Beitrag zur Findung und Klärung von Handlungsgrundsätzen (d.h. Maximen) leisten' soll, eine Unterscheidung der Begriffe Werte, Maximen und Normen". Schließlich wird "gegenüber Regenbrechts Bestimmung der Verfassung als ein bloßes Instrument demokratischer Legitimation die Frage bejaht, ob die Verfassung selber ein zu lehrender Grundwert ist. Dadurch wird der die weltanschauliche Neutralität übersteigende Inhalt der Werteerziehung öffentlicher Schulen skizziert". (DIPF/Orig./Kr.)
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0030-9273
Musolff, Hans-Ulrich: Über das Begründen von Werten im Unterricht öffentlicher Schulen. 2001.
2812724
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