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Autor/inMaier, Martina
TitelFörderung von Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS). Aktuelle Verwaltungsvorschrift regelt Förderung in Grundschulen, Mittelschulen und allgemein bildenden Gymnasien.
QuelleIn: Schulverwaltung. Ausgabe Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin, 11 (2001) 12, S. 427-430Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0939-3439
SchlagwörterDiagnostik; Erlass; Förderung; Förderungsmaßnahme; Sekundarstufe I; Grundschule; Gymnasium; Schüler; Lese-Rechtschreib-Schwäche; Bewertung; Definition; Sachsen
AbstractZu Beginn des Schuljahres 2001/2002 wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus eine Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche ( LRS) erlassen (vgl VwV LRS-Förderung vom 17. Juni 2001, MBl.SMK S. 189). Diese regelt Inhalt und Organisation der Förderung von Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche an Grundschulen, Mittelschulen und allgemein bildenden Gymnasien. (Orig.).
Erfasst vonBerliner Landesinstitut für Schule und Medien
Update2003_(CD)
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