Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Brammer, Markus |
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Titel | Jura-Reform ist in Sicht. HRKonkret. |
Quelle | In: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 57 (2001) 15/16, S. 26Infoseite zur Zeitschrift |
Beigaben | Abbildungen 1 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0936-4501; 1437-4234 |
Schlagwörter | Curricularwert; Ausbildung; Jurist; Betreuungsverhältnis; Studium; HRK (Hochschulrektorenkonferenz); Hochschulautonomie; Hochschullehrer; Hochschulprüfung; Rechtswissenschaft; Reform; Stellungnahme; Student; Deutschland |
Abstract | Über die Notwendigkeit, die Juristenausbildung in ihrer heutigen Form zu reformieren, herrscht weitgehende Einigkeit. Die HRK hat eine Expertengruppe mit einem Reformkonzept beauftragt. Die Ergebnisse wurden nach Abstimmung mit dem Deutschen Juristen-Fakultätentag durch das HRK-Plenum im Februar verabschiedet. Inzwischen haben die Regierungsfraktionen und die Bundesjustizministerin ein Eckpunktepapier zur Reform der Juristenausbildung vorgelegt, die Justizministerkonferenz (JMK) hat Entwürfe zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes und der Bundesrechtsanwaltsordnung verabschiedet. Wichtig ist vor allem, dass nach dem Beschluss der JMK ein Teil der Verantwortung für die bisher staatlichen Prüfungen auf die Hochschulen übergehen soll. Ebenso wichtig ist die Tatsache, dass JMK und HRK im Grundsatz übereinstimmen, dass für eine qualitätsbezogene Reform der Juristenausbildung eine spürbare Verbesserung der Betreuungsrelation unverzichtbar ist. Die Justizministerinnen und -minister halten eine Erhöhung des Curricularnormwerts von gegenwärtig 1,7 auf immerhin 2,65 für erforderlich, die HRK - durch ihr Konzept untermauert - auf 3,0. Nun sind die Wissenschafts- und Finanzminister am Zug. (HoF/Text auszugsweise übernommen). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 2002_(CD) |