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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inHalfwassen, Jens
Titel"Arges Schelmenstück".
Zur DFG-Habilitationsförderung.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 8 (2001) 6, S. 296Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterHochschulpolitik; Habilitation; Kritik; Nachwuchsförderung; Deutsche Forschungsgemeinschaft; Wissenschaftlicher Nachwuchs; Deutschland
AbstractDie Habilitation ist ins Gerede gekommen. Bundesbildungsministerin Bulmahn will sie abschaffen. Trotzdem ist sie mindestens in den Geisteswissenschaften einschließlich der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften unentbehrlich. Das gilt ganz besonders für die Forschung. In fast allen geistes-, sozial- und rechtswissenschaftlichen Disziplinen machen Habilitationsschriften einen großen Teil der innovativen und weiterführenden Standardwerke aus. Bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses hat sich die DFG durch ihre Habilitationsstipendien unschätzbare Verdienste um die Sicherung eines hochqualifizierten Professorennachwuchses erworben. Ohne diese Stipendien wären viele "Orchideenfächer" an Nachwuchsmangel schon eingegangen. Es ist darum eine wirkliche Katastrophe, daß die DFG ihre Habilitationsförderung zum 1. November 2000 eingestellt hat. Als "Selbstverwaltungsorganisation der in Wissenschaft und Forschung Tätigen und Engagierten" (Winnacker) darf sich die DFG nicht zum Erfüllungsgehilfen der Politik machen. Neuestens gibt es auch für Habilitanden wieder eine Perspektive. Nachwuchswissenschaftler können seit dem 29. Januar innerhalb von 5 Jahren nach der Promotion bei der DFG ihre eigene Stelle (BAT IIa) für maximal 3 Jahre beantragen. Sie können dann selbständig und ohne Zuordnung zu einem Hochschullehrer ihr eigenes Projekt verfolgen, sich also z.B. auch habilitieren. (HoF/Text auszugsweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2002_(CD)
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