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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Der Beitrag gibt ... einen Überblick über die Entwicklung des Internetrechts, soweit sie für Schulen interessant ist. Zwar ist die Internetnutzung (noch) nicht verbindlicher Bestandteil in den Bildungsplänen, dennoch haben in Baden-Württemberg bereits über 75 Prozent der Schulen einen Internetzugang. Sie nutzen das Internet nicht nur konsumtiv (für eigene Recherchen) sondern überwiegend auch gestaltend (z. B. durch eigene Internetangebote). Für Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer ist es unabdingbar, sich mit den einschlägigen Rechtsnormen vertraut zu machen, um einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet an der Schule zu gewährleisten und nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Der Beitrag beinhaltet insbesondere "Top-Themen" des Internetrechts, wie zum Beispiel Internet und rechtliche Rahmenbedingungen, Internet und Datenschutz, Internet und Urheberrecht, Internet und Jugendschutz sowie die Internetverantwortung an Schulen. Die bis Ende Oktober zu diesen Bereichen ergangenen Gerichtsentscheidungen sind berücksichtigt. Weiteres Schwerpuktthema dieses Beitrags ist die Frage nach Benutzungsordnungen, Netiquetten, und organisatorischen Maßnahmen an der Schule. (Abstract).
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voraus. Die Bestellung ist kostenpflichtig. Publikationen in Buchform erzeugen einen Link auf die ISBN-Suchseite der Wikipedia. Von dort aus haben
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Standortunabhängige Dienste
0942-3974
Hörz, Günther: Rechtsfragen im Kontext mit der Nutzung des Internets an Schulen (Teil 1). 2001.
2805088
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