Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Pilz, Reinhard |
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Titel | Kinderschutz und strafrechtliches Risiko. Ein Beitrag zur Garantenstellung. |
Quelle | In: Sozial extra, 25 (2001) 2-3, S. 38-41Infoseite zur Zeitschrift |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0931-279X |
Schlagwörter | Kindeswohl; Elterliche Sorge; Strafrecht; Sozialarbeiter; Kinder- und Jugendhilferecht; Jugendsozialarbeit; Mitarbeiterfrage |
Abstract | Der Artikel versteht sich als Beitrag zu der von G. Fieseler angeregten Diskussion, wie weit einerseits das Handeln aus Verantwortung zur Sicherung des Kindeswohls auf der anderen Seite strafrechtliche Folgen fuer MitarbeiterInnen der Jugendhilfe nach sich ziehen kann, bzw. sie auch insofern eine "Garantenstellung" einnehmen, so dass fahrlaessiges Unterlassen von Hilfeleistung mit Verletzungs- und Todesfolgen ein Risiko bedeutet. Es muss daher klar zwischen den Aufgaben der jeweiligen Institutionen und den Moeglichkeiten und Grenzbereichen der Jugendhilfe unterschieden werden. Professionelle Arbeit minimiert das Risiko, kann aber den ideellen Schaden, der durch Gerichtsverfahren entsteht, nicht ausschliessen. Die Problematik der Verletzung von Sorgfaltspflicht kann auch durch einen nicht ausreichend informierten Richter durchaus falsch beurteilt werden. Um das Spannungsverhaeltnis zwischen Hilfeleistung und Schutz des Kindes zu reduzieren, plaediert der Autor fuer eine Aenderung in bezug auf Moeglichkeit einer sofortigen Herausnahme aus der eigenen Familie durch das Jugendamt. Besonders gefordert ist die Jugendhilfe durch einen professionellen Umgang mit Krisen, die von der Foerderung eigener Kompetenzen zu multidisziplineller Zusammenarbeit, Rueckkopplung und informativer Oeffentlichkeitsarbeit reicht.(DJI/EL). |
Erfasst von | Deutsches Jugendinstitut, München |
Update | 2002_(CD) |