Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/inn/en | Krüger, Christiane; Haerdle, Benjamin |
---|---|
Titel | Kündigung des Staatsvertrages. (Kurzinformation). |
Quelle | In: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 57 (2001) 9, S. 8Infoseite zur Zeitschrift |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0936-4501; 1437-4234 |
Schlagwörter | Rechtsvorschrift; Hochschuleinnahmen; Hochschulzulassung; Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen; Hochschule; Auswahlverfahren; Drittmittel; Studienbewerber |
Abstract | Baden-Württemberg will jetzt den Staatsvertrag mit der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) kündigen. Darauf haben sich CDU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. Baden-Württemberg wolle, dass das Recht der Hochschulen, ihre Studierenden auszuwählen stärker zur Geltung kommt. Derzeitig werden die Modalitäten des Ausstiegs aus dem Staatsvertrag geklärt. So muss eine Arbeitsgruppe unter anderem klären, wie bundesweit einheitliche Zulassungsstandards, die nach dem Hochschulrahmengesetz vorgeschrieben sind, ohne ZVS realisierbar sind. Desweiteren hat der Wissenschaftsminister für die Annahme von Drittmitteln durch die Landesuniversitäten neue Richtlinien erlassen. Demnach müssen Drittmittelempfänger an den Universitäten ab sofort ein formalisiertes Verfahren für die Annahme von Drittmitteln einleiten. Zugleich legte der Minister eine neue Verordnung für Studium und Prüfungen an den Universitäten vor. Dadurch soll das Studium für die Studenten transparenter werden. (HoF/Text teilweise übernommen). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 2002_(CD) |