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Autor/inDirnaichner, Udo
TitelSchulrecht aktuell: Kein Rechtsanspruch auf Integrationshelfer.
QuelleIn: Schulverwaltung. Bayern, 24 (2001) 3, S. 114-117Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1433-4674
SchlagwörterSchulrecht; Grundschule; Schulische Integration; Beispiel; Rechtsgrundlage; Zivildienst; Finanzierung; Integrationshelfer; Geistig Behinderter; Bayern
AbstractSchule ist Lebenswirklichkeit. Nicht jede Lebenswirklichkeit, die die Schüler in die Schule quasi "mitbringen" ist aber auch eine Sache des Schulaufwands und damit vom Staat oden Kommunen zu zahlen. Die notwendigen Abgrenzungskriterien zu finden ist nicht immer einfach. Geht es um den finanziellen Ausgleich von behinderungsbedingten Beeinträchtigungen, die sich auf die konkrete Fähigkeit zur Teilnahme am Unterricht auswirken, so wird man in Zweifelsfällen das Schulrecht (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen [BayEUG] und Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz [BaySchFG]) auf der einen und das Sozialhilfe- und Pflegeversicherungsrecht (Bundessozialhilfegesetz [BSHG] und Elftes Buch Sozialgesetzbuch [SGB XI]] auf der anderen Seite in Ausgleich bringen müssen. In der aktuellen Rechtsprechung geht es vermehrt um die Frage, welcher Kostenträger für die Aufwendungen aufzukommen hat, wenn ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine allgemeine Schule besucht, hierfür aber der ständigen Betreuung durch einen Zivildienstleistenden bedarf. Anhand einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 15. Juni 2000 (Az. 16 A 3108/99) sollen nachfolgend wesentliche Grundlinien der Gesamtproblematik umgemünzt auf das bayerische Schulrecht skizziert werden. (Orig.).
Erfasst vonBerliner Landesinstitut für Schule und Medien
Update2002_(CD)
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