Suche

Wo soll gesucht werden?
Erweiterte Literatursuche

Ariadne Pfad:

Inhalt

Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inReiche, Steffen
TitelGestaltung der Leitungsstruktur im neuen Brandenburgischen Hochschulgesetz.
QuelleAus: Müller-Böling, Detlef (Hrsg.); Fedrowitz, Jutta (Hrsg.): Leitungsstrukturen für autonome Hochschulen. Verantwortung - Rechenschaft - Entscheidungsfähigkeit. Gütersloh: Bertelsmann Stiftung (1998) S. 143-157Verfügbarkeit 
BeigabenAnmerkungen 2
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN3-89204-367-1
SchlagwörterOst-West-Konflikt; Staat; Dienstleistung; Hochschulautonomie; Hochschulgesetz; Hochschulleitung; Hochschulrat; Hochschulreform; Hochschulselbstverwaltung; Hochschulverwaltung; Dekan; Hochschulrektor; Akademische Freiheit; Hochschule; Empfehlung; Novellierung; Zielvereinbarung; Dekanat; Präsident; Landeshochschulrat; Brandenburg
AbstractDer Autor geht einleitend darauf ein, daß das Thema Leitungsstrukturen für autonome Hochschulen eine Kernfrage bei der vorgesehenen Novellierung des Brandenburger Hochschulgesetzes darstellt. Vom Autor wurde zu folgenden Aspekten Stellung genommen: 1. Der Referentenentwurf in der Diskussion - 2. Wozu benötigen wir gerade jetzt eine so umfangreiche Reform? - 3. Manche haben gefragt: Werden die Probleme der Hochschulen im Westen Deutschlands nicht im Osten gelöst, wo es sie aber gar nicht gibt? - 4. Das Ziel ist die Stärkung der Autonomie der Hochschulen. - 5. Das Mittel ist die Neugestaltung des Verhältnisses Staat/Hochschule. - 6. Die Zielvereinbarung ist die neue, kooperative Form der Aufsicht. - 7. Mit umfangreichen Delegationen überläßt das Ministerium den Hochschulen wichtige Strukturentscheidungen. - 8. Das neue Brandenburgische Hochschulgesetz soll deutlich schlanker werden als das geltende. - 9. Und die Konsequenz daraus ist die Änderung der Leitungs- und Entscheidungsstrukturen der Hochschulen. - 10. Wesentlich für das Handeln einer autonomen Körperschaft ist der Dreiklang von Leitung, Aufsicht und Verfassungsgebung. - 11. Der Präsident leitet die Hochschule in eigener Verantwortung und mit neuen Aufgaben. - 12. Exekutive und Legislative müssen im Gleichgewicht bleiben. - 13. Auch auf Fakultätsebene werden Leitung und Aufsicht akzentuiert. - 14. Zur Unterstützung und Beratung des Dekans können die Hochschulen an den Fakultäten Dekanate einrichten. - 15. Die Trennung von Leitung und Aufsicht auf zentraler und dezentraler Ebene ist ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs. - 16. Der Landeshochschulrat. - 17. "Zehn Empfehlungen zur Einführung von Hochschulräten". (HoF/Text übernommen/Ko.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2001_(CD)
Literaturbeschaffung und Bestandsnachweise in Bibliotheken prüfen
 

Standortunabhängige Dienste
Die Wikipedia-ISBN-Suche verweist direkt auf eine Bezugsquelle Ihrer Wahl.
Tipps zum Auffinden elektronischer Volltexte im Video-Tutorial

Trefferlisten Einstellungen

Permalink als QR-Code

Permalink als QR-Code

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)

Teile diese Seite: