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Neue Abschlußmöglichkeiten in der Diskussion mit den Fachhochschulen.
Quelle
Aus: Jahn, Heidrun (Hrsg.); Olbertz, Jan-Hendrik (Hrsg.): Neue Stufen - alte Hürden? Flexible Hochschulabschlüsse in der Studienreformdebatte.Weinheim: Deutscher Studien-Verl. (1998) S. 45-50Verfügbarkeit
Die von der Kultusministerkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe Bachelor/Master-Grade des Unterausschusses für Prüfungs- und Studienordnungen schlägt vor, zusätzlich zu den bereits existierenden deutschen Hochschulgraden die Möglichkeit zur Verleihung eines ersten berufsqualifizierenden Universitätsgrades (Bachelor) nach sechs Studiensemestern zu eröffnen. Nach Auffassung der Arbeitsgruppe ist die Einführung eines Bachelor-Grades unterhalb des Niveaus des Fachhochschul-Diplomabschlusses nicht sinnvoll. Vom Vorschlag, Aufbaustudiengänge an Fachhochschulen zum Erwerb des Master-Grades im größeren Umfang nimmt die Arbeitsgruppe Abstand. Zur Erleichterung des Weiterstudiums für Absolventen der Fachhochschulen bei einem Wechsel zur Universität empfiehlt die Arbeitsgruppe eine Anrechnung der im Rahmen des Fachhochschulstudiums erbrachten Leistungen mindestens auf dem Niveau des universitären Bachelor-Studiums. Somit wäre es für Inhaber des Fachhochschul-Diplomanschlusses möglich, in weniger als drei bis vier Studiensemestern den Diplomabschluß einer Universität/Technischen Universität zu erwerben. Es ist den Fachhochschulen bisher nicht gelungen, für ihre Abschlüsse die Anerkennung als Masteräquivalent im nationalen Kontext zu erreichen. Im Rahmen der jetzt anstehenden Reformprozesse im Hinblick auf die Einführung gestufter Abschlüsse an deutschen Hochschulen muß aus der Sicht der Fachhochschulen die Unterbewertung des deutschen Fachhochschuldiploms im Ausland korrigiert werden. Da die Beratungen innerhalb der Mitgliedergruppe Fachhochschulen der HRK zu diesem Thema noch nicht abgeschlossen sind, macht der Autor eigene Vorschläge: - B. A.-Abschlüsse sollten nach einer Zeit von 3 Jahren möglich sein, - B. A.-Abschlüsse sollten nach ihren Studieninhalten eine "arbeitsmarktfähige Qualifikation" enthalten, - Master-Abschlüsse können ein- bis zweijährige Studienzeiten nach einem B. A.-Abschluß haben, - Das Studium bis zum B. A.-Abschluß ebenso wie das anschließende M. A.-Studium sollte jeweils als eigenständiges Studium gestaltet sein, - B. A.-Abschlüsse und M. A.-Abschlüsse sollten an den Hochschulen als fakultative Angebote neben oder in Verbindung mit Diplom-Abschlüssen offenstehen, - Für die Verbindung von B. A.- und M. A.-Studien sollten sowohl Modelle von drei plus zwei und vier plus ein Jahren erwogen werden. Aufbaustudiengänge an Fachhochschulen zum Erwerb des Master-Grades sollten bei diesen Überlegungen ebenfalls eine Rolle spielen., - Ein Klammerzusatz (FH) zur Kennzeichnung des Bachelor- bzw. Master-Grades an Fachhochschulen ist grundsätzlich abzulehnen. (HoF/Text übernommen).
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Klockner, Clemens: Neue Abschlußmöglichkeiten in der Diskussion mit den Fachhochschulen. .
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