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InstitutionMecklenburg-Vorpommern. Kultusmin.
TitelHochschulgesamtplan.
QuelleSchwerin (1998), 125 S., 69 S.Verfügbarkeit 
BeigabenAnlagen
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
SchlagwörterAußeruniversitäre Forschung; Forschung; Chancengleichheit; Frau; Frauenanteil; Multimedia; Bilanz; Chancengleichheit; Fachhochschule; Forschung; Frau; Kunsthochschule; Prognose; Qualität; Student; Studentenwohnheim; Studium; Technologietransfer; Universität; Universitätsklinik; Wirtschaft; Hochschulverwaltung; Dienstrecht; Reform; Sonderforschungsbereich; Ausbildungskapazität; Wissenschaftlicher Nachwuchs; Studienbedingungen; Hochschulfinanzierung; Wissenschaftspolitik; Hochschulbau; Hochschulbibliothek; Hochschulplanung; Netzwerk; Studienanfänger; Studienangebot; Studienplatz; Multimedia; Außeruniversitäre Forschung; Nachwuchsförderung; Lehre; Mecklenburg-Vorpommern; Studiengang; Dienstrecht; Verteilung; Virtuelle Hochschule; Wissenstransfer; Lehre; Universitätsklinik; Technologietransfer; Bilanz; Etat; Wirtschaft; Ausbildungskapazität; Fachhochschule; Studium; Universität; Sonderforschungsbereich; Hochschulautonomie; Hochschulbau; Hochschulentwicklung; Hochschulfinanzierung; Hochschulleitung; Hochschulplanung; Hochschulprofilierung; Hochschulverwaltung; Internationale Hochschulkooperation; Wissenschaftspolitik; Hochschulpersonal; Studienangebot; Studienbedingungen; Studienplatz; Studentenwohnheim; Studiengang; Kunsthochschule; Virtuelle Hochschule; Hochschulrechenzentrum; Amtliche Druckschrift; Nachwuchsförderung; Netzwerk; Prognose; Qualität; Reform; Verteilung; Übersicht; Hochschulbibliothek; Hochschulrechenzentrum; Student; Studienanfänger; Wissenschaftlicher Nachwuchs; Mecklenburg-Vorpommern
AbstractDer Hochschulgesamtplan stellt eine Planungsgrundlage für den Zeitraum 1998 bis 2002 dar. Er gibt über die Bestandsaufnahme des Gegenwärtigen hinaus eine Perspektive für die Entwicklung der Hochschulen und Wissenschaftslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. In den wissenschaftspolitischen Leitlinien weist er über den mittelfristigen Zeitraum hinaus. Im Hochschulgesamtplan bekennt sich die Landesregierung zur bestehenden Hochschulstruktur. Das bedeutet zwei Volluniversitäten, eine Kunsthochschule und drei Fachhochschulen. Bis zum Jahr 2011 werden nach diesen Maßgaben 21.500 flächenbezogene Studienplätze geschaffen. Besondere Bedeutung mißt die Landesregierung dem Aufbau der Fachhochschulen bei. Von den flächenbezogenen Studienplätzen sind ein Drittel für die Kunsthochschule (400) und die Fachhochschulen (6.700) vorgesehen. Die Personalplanung sieht insgesamt einen Stellenbestand von rd. 3.300 Wissenschaftler- und Nicht-Wissenschaftlerstellen (ohne Medizin) vor. Gliederung: 1. Wissenschaftspolitische Leitlinien 2. Erreichter Stand der Entwicklung (2.1. Studium, Lehre und Forschung an den Hochschulen 2.2. Außerhochschulische Forschung 2.3. Forschungs- und Technologietransfer 2.4. Zusammenfassende Bewertung) 3. Quantitative Planungsgrundlagen und Planungsziele 4. Schwerpunkte der qualitativen Planung (4.1. Fächer(gruppen)bezogene Schwerpunktsetzungen und Entwicklungsziele 4.2. Weiterentwicklung des Studiensystems und Verbesserung der Qualität der Lehre 4.3. Stärkung der Autonomie der Hochschulen 4.4. Änderung des Dienstrechts für Hochschullehrer) 5. Entwicklungsschwerpunkte aus Sicht der Hochschulen und Stellungnahme der Landesregierung 6. Internationale Beziehungen der Hochschulen 7. Netze, Rechenzentren, Bibliotheken 8. Multimedia 9. Entwicklungsziele der außerhochschulischen Forschung 10. Entwicklung der Kooperation mit der Wirtschaft 11. Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses 12. Förderung der Chancengleichheit für Frauen 13. Soziale Belange der Studierenden 14. Maßnahmenkatalog und Finanzierung. - Anlage (u. a. Stellungnahme der Landeskommission für Wissenschaft und Forschung) (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1999_(CD)
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