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Autor/inKunz, Eduard
TitelSchwerbeschaedigtenbetreuung in der DDR.
Anerkennungsverfahren und berufliche Rehabilitation.
QuelleIn: Behindertenrecht, 29 (1990) 3, S. 73-77Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0341-3888
SchlagwörterArbeitsmarktpolitik; Kündigungsschutz; Organisation; Sozialrecht; Berufliche Rehabilitation; Schwerbehinderung; Sozialrecht; Arbeitsmarktpolitik; Kündigungsschutz; Berufliche Rehabilitation; Schwerbehinderung; Organisation; Behinderter
AbstractForschungsmethode: beschreibend. In dem Beitrag werden die Rechtsgrundlagen und die Organisation der beruflichen Rehabilitation in der DDR beschrieben. Voraussetzung fuer Rehabilitationsmassnahmen ist die Anerkennung als Behinderter und der Besitz eines Beschaedigtenausweises. Zustaendig fuer die Massnahmen sind im wesentlichen die Raete der Kreise und Bezirke. Die Betriebe sind - wie in der Bundesrepublik Deutschland - verpflichtet, eine bestimmte Anzahl Behinderter zu beschaeftigen. Ferner gibt es "geschuetzte" Arbeitsplaetze in Werkstaetten, aber auch in Betrieben und im Rahmen von Heimarbeit. (IAB).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update1996_(CD)
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