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Autor/inMarks, Gabriele
TitelDer Religionsbegriff aus rechtlicher Sicht.
QuelleIn: Thema Jugend, (1995) 3, S. 7-9Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0935-8935
SchlagwörterPsychologie; Deutschland; Jugendreligion; Kult; Psychologie; Religion; Rechtswissenschaft; Sekte; Religionsfreiheit; Religiöse Gemeinschaft; Grundrechte; Kult; Jugendreligion; Religion; Religionsfreiheit; Religiöse Gemeinschaft; Sekte; Rechtswissenschaft; Gruppe (Soz); Deutschland
AbstractDas Verhältnis des Staates zu den religiösen und weltanschaulichen Gruppen und Gemeinschaften ist unter dem Gebot seiner Neutralität zu sehen. Der Staat darf nicht in die Tätigkeiten von Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften oder weltanschaulichen Gemeinschaften einwirken. Dennoch muss der Staat, je nachdem ob eine religiöse Richtung oder Gegenrichtung nach staatlichen Wertmaßstäben dem Gemeinwohl dienen oder schaden kann, unterschiedlich reagieren können. Der Staat ist zu einer weltanschaulichen Neutralität, aber nicht zu einer Werteneutralität verpflichtet. Daraus ergibt sich für den Staat das Recht, sich zu äußern, wenn Bürger (auf dem Hintergrund von Grundrechtseingriffen problematischer religiöser Bewegungen/Gemeinschaften) gefährdet sind. -gb.
Erfasst vonBundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin
Update2007/1
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