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Autor/inCaspary, Hans
TitelDer Beitrag Deutschlands zum Welterbe.
QuelleIn: Geographische Rundschau, 47 (1995) 6, S. 365-371Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0016-7460
SchlagwörterKulturgut; Sachinformation; Geografieunterricht; Kulturgeografie; Denkmal; Denkmalpflege; Internationales Abkommen; Konvention; Welt; UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation); Deutschland
AbstractIm Dezember 1976 ist die Bundesrepublik Deutschland der Welterbekonvention beigetreten. Die DDR hat diesen Schritt erst Ende 1988 getan. Vorschläge für die Welterbeliste erfolgten seit 1980 in regelmäßiger Reihenfolge. Nicht alle hatten Erfolg. Abgelehnt wurden unter anderem das Freiburger Münster und die Elisabethenkirche in Marburg. Die DDR hat nach ihrem Beitritt ein Bündel von fünf Anträgen vorgelegt. Davon wurde ein einziger (Potsdam) akzeptiert. Insgesamt sind bisher 15 Denkmäler des deutschen Kulturerbes in die Welterbeliste eingetragen worden. Nur zwei davon (die Schlösser und Gärten von Potsdam-Sanssouci und die Altstadt von Quedlinburg) liegen in einem der neuen Bundesländer. Auswärtiges Amt und Kultusministerkonferenz haben sich darauf geeinigt, in den kommenden Jahren den neuen Ländern den Vortritt zu lassen, um dieses Ungleichgewicht abzubauen. (Autor).
Erfasst vonHessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden
Update1998_(CD)
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