Literaturnachweis - Detailanzeige
Titel | Personalrat für Studenten. |
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Quelle | In: Humboldt : die Zeitung der Alma Mater Berolinensis, 39 (1995) 6, S. 9 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
Schlagwörter | Zeitungsartikel; Erwerbstätigkeit; Tarifvertrag; Beschäftigungspolitik; Studentische Hilfskraft; Hochschule; Personalvertretung; Student; Berlin |
Abstract | Berlin ist das einzige Bundesland, in dem es einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte gibt. Dieser regelt Einkommen sowie soziale Leistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Krankenbezüge und Urlaubsanspruch. Desweiteren sind in ihm die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses - zwei Jahre - und der Umfang der Arbeitszeit - mindestens 40 Stunden - festgelegt. Damit diese Festlegungen auch von Seiten der Universität eingehalten werden, wählen die studentischen Beschäftigten einen eigenen Personalrat nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz. (PHF/teilw. übern.). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 1997_(CD) |