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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
TitelPersonalrat für Studenten.
QuelleIn: Humboldt : die Zeitung der Alma Mater Berolinensis, 39 (1995) 6, S. 9Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
SchlagwörterZeitungsartikel; Erwerbstätigkeit; Tarifvertrag; Beschäftigungspolitik; Studentische Hilfskraft; Hochschule; Personalvertretung; Student; Berlin
AbstractBerlin ist das einzige Bundesland, in dem es einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte gibt. Dieser regelt Einkommen sowie soziale Leistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Krankenbezüge und Urlaubsanspruch. Desweiteren sind in ihm die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses - zwei Jahre - und der Umfang der Arbeitszeit - mindestens 40 Stunden - festgelegt. Damit diese Festlegungen auch von Seiten der Universität eingehalten werden, wählen die studentischen Beschäftigten einen eigenen Personalrat nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz. (PHF/teilw. übern.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1997_(CD)
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