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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
TitelAbwicklung war rechtens.
QuelleIn: Deutsche Universitäts-Zeitung, 51 (1995) 7, S. 6Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0174-9137; 0176-7224; 0343-5563; 0724-147X; 0936-4501
SchlagwörterHochschulreform; Sachsen; Hochschule; Rechtsprechung; Abwicklung; Rechtsprechung; Hochschulreform; Hochschulpersonal; Hochschule; Abwicklung; Sachsen
AbstractDas Bundesarbeitsgericht hat bestätigt, daß die Abwicklung ideologisch belasteter Einrichtungen der DDR rechtens war. Das Urteil vom Jahresende 1994 (B AZR 23/93), das die Klage eines ehemaligen Hochschullehrers Sektion Journalistik an der damaligen Karl-Marx-Universität Leipzig auf Weiterbeschäftigung zurückweist, liegt mit seiner Begründung dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vor. In einer weiteren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wurde die Abwicklung der ehemaligen Deutschen Hochschule für Körperkultur und Sport in Leipzig als korrekt bestätigt. (PHF/teilw. übern.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1997_(CD)
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