Literaturnachweis - Detailanzeige
Titel | Abwicklung war rechtens. |
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Quelle | In: Deutsche Universitäts-Zeitung, 51 (1995) 7, S. 6 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0174-9137; 0176-7224; 0343-5563; 0724-147X; 0936-4501 |
Schlagwörter | Hochschulreform; Sachsen; Hochschule; Rechtsprechung; Abwicklung; Rechtsprechung; Hochschulreform; Hochschulpersonal; Hochschule; Abwicklung; Sachsen |
Abstract | Das Bundesarbeitsgericht hat bestätigt, daß die Abwicklung ideologisch belasteter Einrichtungen der DDR rechtens war. Das Urteil vom Jahresende 1994 (B AZR 23/93), das die Klage eines ehemaligen Hochschullehrers Sektion Journalistik an der damaligen Karl-Marx-Universität Leipzig auf Weiterbeschäftigung zurückweist, liegt mit seiner Begründung dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vor. In einer weiteren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wurde die Abwicklung der ehemaligen Deutschen Hochschule für Körperkultur und Sport in Leipzig als korrekt bestätigt. (PHF/teilw. übern.). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 1997_(CD) |