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Titel | Parlament schvalil novely. Gefälligkeitsübersetzung: Das Parlament hat die Novellierungen gebilligt. |
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Quelle | In: Ucitelské noviny, 98 (1995) 26, 27.06.1995, S. 1 |
Sprache | tschechisch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitungsartikel |
Schlagwörter | Grundschule; Schulpolitik; Schulverwaltung; Schulpolitik; Schuljahr 09; Schulgesetz; Schulverwaltung; Grundschule; Primarbereich; Sekundarschule; Tschechische Republik |
Abstract | Das Schulgesetz regelt den gesetzlichen Rahmen der 9-jährigen Grundschule, die aus der 1. Stufe (5 Jahre) und der 2. Stufe (4 Jahre) besteht. Der Übergang auf das 8jährige Gymnasium ist nach Vollendung der 5. Klasse möglich. Das postabiturielle Studium wurde durch das Studium an höheren Fachschulen ergänzt, das mit einem Diplom abgeschlossen wird. Das Gesetz verschärft die Kriterien für die Eingliederung neuer Schulen ins bestehende Schulnetz. Bei den Räten der Schulen wurde deren Funktion als Konsultations- und als Kontrollorgan festgelegt. Das System der Tschechischen Schulinspektion wurde präzisiert. (DIPF/v.K.) |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 1997_(CD) |