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InstitutionEuropäische Gemeinschaften. Gerichtshof
TitelUrteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache C-216-94: Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.
(Vertragsverletzung - Richtlinie 89-48-EWG - Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen). (Verfahrenssprache: Französisch). (Vorläufige Übersetzung).
Titel in anderen Sprachen: Judgment of the court (Sixth Chamber) of 13 July 1995 in case C-216/94: Commission of the European Communities v. Kingdom of Belgium. (Failure to fulfil Treaty obligations - Directive 89/48/EEC - Recognition of higher-education diplomas awarded on completion of professional education and training of at least three years' duration).
QuelleIn: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. C. Mitteilungen und Bekanntmachungen, 38 (1995) 268, S. 4Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0376-9461
SchlagwörterAbschlusszeugnis; Äquivalenz; Freizügigkeit; Rechtsprechung; Berufsausbildung; Hochschule; Amtliche Druckschrift; Europäischer Gerichtshof; Belgien
AbstractDas Urteil lautet in Punkt 1: "Das Königreich Belgien hat gegen seine Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen, indem es nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, nachzukommen." (DIPF/Text übernommen)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1997_(CD)
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