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Am Beispiel der Arbeitslehre und der Frage der sozialökonomischen Bildung soll dargestellt werden, wie die Einlösung von Bildungsaufgaben und Bildungsversprechen oft durch bildungspolitische Einflüsse bzw. individuelle Standes-, Verbands- und Parteiinteressen be- oder verhindert wird. So wird an der (Nicht-)Einführung der sozialökonomischen Bildung fachgeschichtlich deutlich, welche "Fehlentwicklungen" ein Lernbereich/Schulfach durch den Einfluß von Berufsständen und Verbänden sowie durch unzureichende kultusministerielle Vorgaben nehmen kann. Nach der Kritik an früheren Arbeitslehre-Konzeptionen - eingegangen wird dabei auch auf die Einführung des Faches als Schulfach in Hessen - wird als jüngstes Beispiel "für die Instrumentalisierung des Bildungsanspruchs der Jugendlichen auf eine sozialökonomische Bildung für parteipolitische Profilierungen" wiederum Hessen angeführt. Dabei geht es um die Einführung der Arbeitslehre an der Sekundarstufe I der hessischen Gymnasien. Die kultusministerielle Regelung dieser Einführung/Umsetzung wird vom Autor heftig kritisiert. (HIBS/Pt).
Erfasst von
Hessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden
Update
1997_(CD)
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Kahsnitz, Dietmar: Wie mit Bildungspolitik Bildung verhindert werden kann - am Beispiel der Arbeitslehre. 1995.
2770135
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