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Autor/inSilke, Lothar
TitelHeilpaedagogische Massnahmen fuer sprachbehinderte Kinder (BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 2 a).
QuelleIn: Behindertenrecht, 24 (1985) 2, S. 43-47Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0341-3888
SchlagwörterKind; Rehabilitation; Sozialhilfe; Sozialrecht; Sonderpädagogik; Ganzheitsmethode; Stationäre Behandlung; Maßnahme; Sozialhilfe; Kind; Sachinformation; Stationäre Behandlung; Sozialrecht; Rehabilitation; Sprachbehinderung; Sonderpädagogik; Ganzheitsmethode; Maßnahme; Tagesheim
AbstractNach § 100 Abs. 1 Nr. 1 BSHG ist der ueberoertliche Traeger der Sozialhilfe zustaendig fuer die Hilfe in besonderen Lebenslagen, die Personen nach § 39 Abs. 1 BSHG gewaehrt wird. Die teilstationaere Betreuung eines sprachbehinderten Kindes in einem Sondertagesheim als ueberoertlichem Traeger der Sozialhilfe umfasst deswegen alle Massnahmen, die fuer die Rehabilitation erforderlich sind. Sprachheilbehandlungen sind als integrierter Bestandteil der Rehabiliationsmassnahmen des Sondertagesheimes durchzufuehren und duerfen nicht als ambulante Massnahmen ausgelagert werden. Charakteristisch fuer die heilpaedagogischen Massnahmen nach § 40 Abs. 1 Nr. 2 a BSHG ist die Ganzheitlichkeit der Hilfeleistung.
Erfasst vonHessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden
Update1996_(CD)
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