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TitelPlneni povinne devitilete dochazky v zakladni skole.
Gefälligkeitsübersetzung: Die Erfuellung der neunjaehrigen Schulpflicht in der Grundschule.
QuelleIn: Ucitelské noviny, 98 (1995) Nr. 5, 31.01.1995, S. 15Verfügbarkeit 
Sprachetschechisch
Dokumenttypgedruckt; Zeitungsartikel
SchlagwörterSchuljahr 09; Schulgesetz; Schulpflicht; Grundschule; Lehrplan; Tschechische Republik
AbstractDurch die Gesetzesnovelle wird das 9. Schuljahr als ein Pflichtjahr an den Grundschulen eingefuehrt. Die Entscheidung ermoegliche den Schuelern eine bessere Vorbereitung auf den Sekundarschulbesuch und trage zur besseren Entwicklung der Schuelerpersoenlichkeit bei. Die sogenannte Ueberbrueckungszeit soll 1997/98 beendet sein. In dieser Zeit duerfen nur die begabtesten Schueler aus dem 8. Jahrgang auf eine weiterfuehrende Schule uebergehen. In der Ueberbrueckungszeit koennen die Schulen unter drei Lehrplanvarianten der 9jaehrigen Grundschule waehlen. Eine Variante von Primar- und Buergerschule (Obecna a Obcanska skola) bietet den Uebergang auf ein 8jaehriges Gymnasium und auf Kunstkonservatorien nach dem 5. Jahrgang an. Die 4+4 Variante dagegen ist nur ein Uebergangsprogramm, in dem der Unterrichtsstoff der 9. Klasse zu dem heutigen Lehrplan der 8jaehrigen Grundschule hinzugefuegt wurde. Die dritte Moeglichkeit verlaengert die 1. Stufe auf 5 Jahre. Der Lehrstoff der 4. Klasse wird auf zwei Jahre ausgedehnt. Das Material aus dem Ministerium fuer Schulwesen stellt als Beilage die Stundentafel fuer das Bildungsprogramm 4+4 vor. (DIPF/v. K.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1996_(CD)
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