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Autor/inKrueger, Siegfried
TitelIst die Krankenpflege kammerfaehig?
Die rechtliche, sachliche und berufspolitische Bedeutung einer Berufskammer in der Krankenpflege.
QuelleIn: Pflegezeitschrift, 48 (1995) 1, Beilage, S. 2-18Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0012-074X; 0945-1129
SchlagwörterBerufsverband; Gesetz; Krankenpflege; Prüfungsordnung; Berufssituation; Ausbildungsordnung; Prüfungsordnung; Krankenpflege; Gesetz; Berufssituation; Ausbildungsordnung; Ausbildungssituation; Berufliche Interessenvertretung; Berufsverband
AbstractForschungsmethode: deskriptive Studie. Seit einigen Jahren wird von Pflegenden nach Moeglichkeiten gesucht, die Situation der Krankenpflege in Deutschland zu verbessern. Es wird diskutiert, ob die Einrichtung einer berufsstaendischen Verwaltung (Kammerprinzip) nach dem Vorbild der Aerztekammer auch fuer die Berufe der Krankenpflege moeglich ist. Die Diskussion, die vorwiegend von Funktions- und Entscheidungstraegern der Pflegeberufe gefuehrt wird, soll neben einer zielorientierten Interessenartikulation u. a. zu einer Verbesserung der Ausbildungs- und Berufssituation sowie zu einer Aufwertung des Pflegeberufes fuehren. Schwerpunkt des Beitrages bilden die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen fuer die Einrichtung einer Kammer und die Frage nach der Kammerfaehigkeit der Krankenpflege, die nach Ansicht des Verfassers momentan nicht gegeben ist. Als Gruende werden beispielsweise eine fehlende fachliche und rechtliche Definition sowohl des Taetigkeitsbereiches als auch des Berufsbereiches genannt, ferner die nicht vorhandene Eigenstaendigkeit der Krankenpflege. (BIBB2).
Erfasst vonBundesinstitut für Berufsbildung, Bonn
Update1996_(CD)
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