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Autor/inHusnik, Petr
TitelSkolne nebude socialnim sitem.
Gefälligkeitsübersetzung: Die Studiengebuehren werden kein soziales Netz bilden.
QuelleIn: Ucitelské noviny, 98 (1995) Nr. 8, 21.02.1995, S. 5Verfügbarkeit 
Sprachetschechisch
Dokumenttypgedruckt; Zeitungsartikel
SchlagwörterFinanzen; Hochschulgesetz; Hochschulverwaltung; Studiengebühren; Hochschule; Student; Tschechische Republik
AbstractDer Stellvertreter des Ministers fuer Schulwesen, Emanuel Ondracek, hat sich zu den von der Regierung beschlossenen Studiengebuehren an der Hochschule und zum neu zu schaffenden Akkreditionskollegium fuer die Hochschulen geaeussert. Das Kollegium ist ein Organ, das direkt vom Minister benannt wird. Die Mitgliedschaft im Kollegium wird in der akademischen Gemeinde diskutiert und ist somit unter oeffentlicher Kontrolle. Vorschlaege fuer Mitglieder kommen von den Rektoren. Das Kollegium ist Exekutivorgan, da nach dem Gesetz der Minister notwendige Entscheidungen wie z. B. die Genehmigung von Studienprogrammen, Habilitationen und andere, die Professoren betreffende Regelungen, erst nach dessen Stellungnahme faellen darf. Die tschechische Rektorenkonferenz und der Hochschulrat haben ebenfalls exekutive Rechtsbefugnis, und beide Institutionen besitzen hohe fachliche und gesellschaftliche Autoritaet. (DIPF/v. K.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1996_(CD)
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