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Titel1.(Erste) Anerkennungsrichtlinie zur Anerkennung von Hochschuldiplomen - 89/48/EWG.
Merkblatt der Zentralstelle fuer auslaendisches Bildungswesen.
QuelleIn: Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste / Bundesanstalt für Arbeit, (1995) 3, S. 159-176Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0723-8525
SchlagwörterEuropäische Integration; Rechtsvorschrift; Hochschulberuf; Diplom; Hochschulabschluss; Anerkennung; Europäische Union; Deutschland-BRD
AbstractDie Zentralstelle fuer auslaendisches Bildungswesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz hat mit Stand vom 1. 12. 1994 ein Merkblatt herausgegeben zur "Richtlinie des Rates vom 21. 12. 1988" ueber eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijaehrige Berufsausbildung abschliessen. Dieses Merkblatt der Zentralstelle fuer auslaendisches Bildungswesen dient der allgemeinen Information ueber die dargestellte Problematik im Bereich des auslaendischen Bildungswesens und erhebt keinen Anspruch auf vollstaendige und verbindliche Auskunft, die jeweils nur im Einzelfall durch die zustaendige Stelle erteilt werden kann. Die genannte Richtlinie enthaelt Erlaeuterungen zur Richtlinie (Geltungsbereich, Sektoriale Richtlinie, Umsetzung, "Endprodukt", Ausgleich wesentlicher fachlicher Defizite, Sprachliche Kompetenz, Reglementierter Beruf) und Hinweise zur Umsetzung der Richtlinie in Deutschland. Folgende Beilagen sind beigefuegt: Beil. I - Zur Umsetzung fuer verschiedene Berufe (Beamte, Garten-, Landschafts- und Innenarchitekten, Patentanwalt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftspruefer, Ingenieur, Lehrer), Beil. II - Verzeichnis der zustaendigen Stellen in der BRD fuer die Anerkennung der von der Richtlinie erfassten Berufe, Beil. III - Ueberblick ueber die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten der EU und den anderen Staaten des EWR. (PHF/Ko.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1996_(CD)
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