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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inTueffers, Henning
TitelRentenalter.
Aus der Rechtsprechung.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 2 (1995) 2, S. 98Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterFrauenbeschäftigung; Angestellter; Öffentlicher Dienst; Rechtsvorschrift; Öffentlicher Dienst; Angestellter; Deutschland-Östliche Länder
AbstractDas Bundesarbeitsgericht hatte zu entscheiden, ob Frauen, die im oeffentlichen Dienst in den neuen Bundeslaendern als Angestellte taetig sind, mit Vollendung des 60. Lebensjahres automatisch in den Ruhestand treten. Es entschied, dass seit dem 1. Januar 1992 - seit diesem Zeitpunkt gilt das Sechste Buch des Sozialgesetzbuches, das das Rentenrecht regelt und sowohl fuer Maenner als auch Frauen eine Regelaltersrente mit Vollendung des 65. Lebensjahres vorsieht, auch in den neuen Laendern - ein Arbeitsverhaeltnis einer Angestellten nicht mehr aufgrund von Paragraph 60 BAT-0 und der Uebergangsvorschrift mit Vollendung des 60. Lebensjahres enden kann. Die Uebergangsregelung sei durch das Rentenueberleitungsgesetz, das Sechste Buch des Sozialgesetzbuches und die Einfuehrung der Regelaltersrente mit Vollendung des 65. Lebensjahres ersetzt worden. (PHF/Ko.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1996_(CD)
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