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InstitutionStändige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
TitelEinheitliche Prüfungsanforderungen Informatik.
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 05.02.2004.
QuelleBonn: KMK (2003), 71 S.
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheBeschlüsse der Kultusministerkonferenz
BeigabenGrafiken
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
SchlagwörterKompetenz; Wissen; Abitur; Leistungsbeurteilung; Mündlicher Test; Prüfung; Prüfungsaufgabe; Schriftlicher Test; Beispiel; Grundkurs; Leistungskurs; Informatikunterricht; Qualifikation; Deutschland
AbstractDer Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe leistet einen spezifischen Beitrag zur Allgemeinbildung, indem er den Erwerb eines systematischen, zeitbeständigen und über bloße Bedienerfertigkeiten hinausgehenden Basiswissens über die Funktionsweise, die innere Struktur sowie die Möglichkeiten und Grenzen von Informatiksystemen ermöglicht. ... Zur Sicherung eines einheitlichen und angemessenen Anforderungsniveaus in den [Abitur-] Prüfungsaufgaben enthalten die Einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Fach Informatik a) eine Beschreibung der Prüfungsgegenstände, d. h. der nachzuweisenden Kompetenzen sowie der fachlichen Inhalte, an denen diese Kompetenzen eingefordert werden sollen, b) Kriterien, mit deren Hilfe überprüft werden kann, ob eine Prüfungsaufgabe das anzustrebende Anspruchsniveau erreicht, c) Hinweise und Aufgabenbeispiele für die Gestaltung der schriftlichen und mündlichen Prüfung sowie zu alternativen Prüfungsformen. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2005_(CD)
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