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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Die Kommentierung zur Reform des Hochschulrahmengesetzes kann nun vorgelegt werden, nachdem das Fünfte und Sechste Änderungsgesetz zum Hochschulrahmengesetz im Februar und August 2002 in Kraft getreten sind. Der Rechtsanwender findet umfassende Erläuterungen der befristungsrechtlichen Regelungen und eine Vielzahl an Hinweisen zu den Auswirkungen des neuen Rechts. In die Bearbeitung des Ärztearbeitsvertragsgesetzes (ÄArbVtrG) und des Hochschulrahmengesetzes haben die bis August 2002 veröffentlichte Rechtsprechung und die bis dahin erschienene Literatur zum Befristungsrecht Eingang gefunden. Gliederung: Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung - ÄArbVtrG - (Paragraph 1. Befristung von Arbeitsverträgen). - Hochschulrahmengesetz - HRG - (Paragraph 21. Doktorandinnen und Doktoranden. - Paragraph 47. Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren. - Paragraph 48. Dienstrechtliche Stellung der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren. - Paragraph 53. Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. - Paragraph 57 a. Befristung von Arbeitsverträgen. - Paragraph 57 b. Befristungsdauer. - Paragraph 57 c. Privatdienstvertrag. - Paragraph 57 d. Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen. - Paragraph 57 e. Studentische Hilfskräfte. - Paragraph 57 f. Erstmalige Anwendung). - Anhang (HoF/Text übernommen).
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3-472-05185-X
Lipke, Gert-Albert: Befristungen von Arbeitsverhältnissen im Wissenschaftsbetrieb der Hochschulen, Forschungseinrichtungen und in der ärztlichen Weiterbildung. 2003.
2742496
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