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Autor/inn/enLimbach, Jutta; Willutzki, Siegfried
TitelDie Entwicklung des Familienrechts seit 1949.
Gefälligkeitsübersetzung: Development of family law since 1949.
QuelleAus: Kontinuität und Wandel der Familie in Deutschland. Eine zeitgeschichtliche Analyse. Stuttgart: Lucius u. Lucius (2002) S. 7-43Verfügbarkeit 
ReiheDer Mensch als soziales und personales Wesen. 19
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN3-8282-0218-7
SchlagwörterErziehungsziel; Trennung; Ehe; Ehescheidung; Familie; Heirat; Arbeitsteilung; Deutschland; Ehe; Ehescheidung; Eltern; Familie; Familienrecht; Trennung; Erziehungsziel; Familienrecht; Elterliches Sorgerecht; Eltern; Geschichte (Histor); Arbeitsteilung; Deutschland
AbstractDie Verfasser zeichnen zunächst die Entwicklung des Familienrechts in der DDR nach, wobei sie sich auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben, den Bereich Ehe und Ehescheidung und das Kindschaftsrecht konzentrieren. Den Abschluss dieses Teils bildet das Familienrechtsänderungsgesetz vom 20. Juli 1990. Es schließt sich ein Überblick über die Entwicklung des Familienrechts in der Bundesrepublik an. Hier geht es um die Bereich Ehe und Recht, personale Ehepflichten, Berufs- und Familienarbeit, Scheidungsrecht, Elternschaft in der Ehe (elterliche Sorge, Erziehungsziele, Schutz gefährdeter Kinder), Elternschaft nach der Scheidung (Sorge, Umgang), nichteheliche Kindschaft sowie Eheschließungsrecht. Die Darstellung zeigt insgesamt, dass das Familienrecht wie kaum ein anderes Rechtsgebiet dem gesellschaftlichen Wandel unterworfen ist, dem es sich anpassen muss. Für die Zukunft wird eine stärkere Bedeutung der europäischen Ebene für die Entwicklung des Familienrechts erwartet. (ICE). Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 1949 bis 1998.
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2005_(CD)
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