Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Buettner, Christian |
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Titel | Von der Realitaet ueberholt? Mediale Gewalt und Jugendschutz in gesellschaftlicher Verantwortung. Gefälligkeitsübersetzung: Overtaken by reality? Social responsibility for media violence and protection of minors in public. |
Quelle | Frankfurt, Main: Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (2002), 40 S.
PDF als Volltext |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; gedruckt; Monographie |
ISBN | 3-933293-62-6 |
Schlagwörter | Gesellschaft; Gewalt; Sozialisationstheorie; Jugend; Gewaltdarstellung; Medien; Gesellschaft; Gewalt; Jugend; Jugendschutz; Verantwortung; Gewaltdarstellung; Medien; Jugendschutz; Verantwortung |
Abstract | Die Uebertragung des Jugendmedienschutzes von staatlichen Organisationen der Landesmedienanstalten auf Einrichtungen der Selbstkontrolle ermoeglicht die Eroeffnung einer Diskussion sowohl ueber dessen Begruendung als auch dessen Pruefkriterien. Sind Zweifel an einer wissenschaftlichen Haltbarkeit der Wirkungshypothese sicherlich berechtigt, so sind doch neue Thesen zu mittlerweile bereits realisierten Altersabstufungen in Sendezeitfreigaben wissenschaftlich noch nicht ausreichend begruendbar. Ausserdem scheitern uebergreifende und fuer alle europaeischen Laender allgemeingueltige Konzepte der altersspezifischen Medienempfehlungen schon an den national unterschiedlichen Beurteilungskriterien von "Gefaehrdung". Im vorliegende Report werden zur Begruendungen eines Jugendmedienschutzes Argumente vor allem aus entwicklungspsychologischer Perspektive Seite genannt. Verbote gegenueber Kindern sind unter anderen Aspekten plausibel als gegenueber Jugendlichen; werden bei Kindern Grenzsetzungen noch als Schutz -fremdbestimmt- verstanden, sind sie von Jugendlichen -selbst- als Schwelle zum Erwachsenwerden wahrzunehmen;- sie muessen die zuvor, zu ihrem Schutz verbotenen Inhalte jetzt selbst bewaeltigen. Die Abstimmung familialer Erziehung mit gesellschaftlich geregelten Angeboten scheint bereits durch die unterschiedliche Festlegung der entwicklungsfoerderlichen, bzw. -hinderlichen Kriterien problematisch zu bleiben. Ueberzeugender Jugendmedienschutz kann dabei nicht mehr im nationalen Alleingang praktiziert werden, die Diskussion ermoeglicht eine Korrektur der falschen Kriterien, sofern sie ueberhaupt bekannt sind. (DJI/EL). |
Erfasst von | Deutsches Jugendinstitut, München |
Update | 2004_(CD) |