Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Trenz, Carmen |
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Titel | Strassensoszialarbeit. Mobile Jugendarbeit und Jugendschutz vor dem Hintergrund des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes. |
Quelle | In: AJS-Forum, 15 (1991) 2, S. 16-19Infoseite zur Zeitschrift |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0174-4968 |
Schlagwörter | Jugendschutz; Offene Jugendarbeit; Jugendhilferecht; Kinder- und Jugendhilfegesetz; Streetwork |
Abstract | Der Beitrag thematisiert zum einen die Art der gesetzlichen Verankerung der Strassensozialarbeit im neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) des Bundes (1) und zum andern die Gemeinsamkeiten von Strassensozialarbeit und Jugendschutz (2). (1) Es wird festgestellt,, das das KJHG einerseits Leistungen, Aufgaben und Schwerpunkte der Jugendhilfe nenne, andererseits aber auf die Konkretisierung von Leistungsinhalten und die Bezeichnung von Leistungsverpflichten verzichte. Strassensozialarbeit sei als Leistungsart im neuen Gesetz nicht direkt verankert, wohl aber als Arbeitsmethode existierenden Leistungsbereichen zugeordnet. Neben partiellen Weiterentwicklungen des Gesetzes, wie der Hilfe fuer "junge Vollfaehrige" angesichts ihrer individuellen Situation, bestehe jedoch fuer den Ausbau von Strassensozialarbeit weiterer gesetzlicher Regelungsbedarf. So seien verbindliche Rechtsansprueche und Leistungsverpflichtungen in der Laendergesetzgebung unter Mitwirkung insbesondere der kommunalen Traeger als hauptsaechliche Arbeitgeber der Strassensozialarbeiter in einer Form zu klaeren, die Strassensozialarbeit moeglichst kommunal etabliert, personell und institutionell aufwertet, programmatisch betont und profiliert und schliesslich finanziell und materiell absichert. (2) Mit Blick auf die Praxis wird betont, dass Uebereinstimmungen zwischen Strassensozialarbeit und Kinder- und Jugendschutz nur sehr partiell seine. Der methodische Ansatz wirksamer Strassensozialarbeit gehe in seiner erzierherischen, informatorischen, strukturellen und oeffentlichkeitsorientierten Intention ueber den engeren erzieherungsrechtlichen des Kinder- und Jugendschutzes hinaus. Plaediert wird fuer intensive Kooperation von Jugendschuetzern und Strassensozialarbeitern auf Landes- und lokaler Ebene. |
Erfasst von | Deutsches Jugendinstitut, München |
Update | 1994_(CD) |