Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Bultmann, Torsten |
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Titel | Die Vermarktung des Professorenstandes. Kritische Anmerkungen zur sich abzeichnenden Reform des Hochschuldienstrechtes. |
Quelle | In: Forum Wissenschaft, 17 (2000) 3, S. 43-46Infoseite zur Zeitschrift |
Beigaben | Anmerkungen 15; Abbildungen 2 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0178-6563 |
Schlagwörter | Leistungsprinzip; Berufslaufbahn; Berufung; Deutschland; Hochschullehrer; Leistungsprinzip; Dienstrecht; Reform; Wissenschaftlicher Nachwuchs; Akademischer Mittelbau; Empfehlung; Dienstrecht; Förderungsmaßnahme; Expertenkommission; Berufslaufbahn; Akademischer Mittelbau; Berufung; Hochschullehrer; Hochschullehrerbesoldung; Professur; Empfehlung; Reform; Expertenkommission; Juniorprofessor; Professor; Wissenschaftlicher Nachwuchs; Deutschland |
Abstract | Der Autor vertritt die Auffassung, dass der von der Expertenkommission zur Reform des Dienstrechts an Hochschulen vorgelegte Bericht eher eine modernisierte Form der traditionellen Standespolitik darstellt. Die groß angekündigte Reform für Beschäftigte an Hochschulen beschränkt sich auf zwei Hauptpunkte: Die erste ist die Konstruktion der Juniorprofessur (JP). "Befähigte" WissenschaftlerInnen im Alter von 32 bis 38 Jahren, die vorher als "Nachwuchs" eingestuft wurden, sollen die Möglichkeit eigenverantwortlicher Forschung und Lehre bei adäquater Bezahlung erhalten. Bis sich die JP als Regellaufbahn durchsetzt, können parallel zu diesem Qualifizierungsweg herkömmliche wissenschaftliche MitarbeiterInnen noch nach traditionellen Kriterien auf eine Professur berufen werden. Deren Erstberufung soll - und auch das ist neu - grundsätzlich befristet erfolgen (gedacht ist an 5 Jahre). Damit wird dem traditionellen Mittelbau mindere Qualität unterstellt und nur die JP-Laufbahn scheint dann noch "echte" ProfessorInnen hervorzubringen. Das zweite Kernstück der Dienstrechtsreform ist die sog. "leistungsdifferenzierte Besoldung von Professoren". Im Rahmen einer angestrebten konstanten Personalkostensumme sollen die variablen, durch individuelle Leistungsnachweise zu "verdienenden" Gehaltsbestandteile erhöht werden, was nur durch die Absenkung der Grundgehälter möglich ist. Dies verstärkt in der geplanten Weise jedoch die Unterschiede in der Bezahlung der Professoren an Fachhochschulen und Universitäten. Der Autor diskutiert die Kriterien für die Leistungsbewertung und kritisiert, daß diese vorrangig von Wirtschafts- und Technologiedynamik bestimmt werden. So wird sich allein schon daraus ein sehr unterschiedliches Gehalt für einen Informatiker und einen Germanistikprofessor ergeben. (HoF/Text teilweise übernommen). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 2001_(CD) |