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Autor/inSchubert, Bärbel
TitelBrisantes ausgeklammert.
QuelleIn: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 56 (2000) 14, S. 16Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterLeistungsprinzip; Dienstrecht; Differenzierung; Gehalt; Fachhochschule; Universität; Hochschulpolitik; Hochschullehrer; Hochschullehrerbesoldung; Empfehlung; Reform; Expertenkommission; Deutschland
AbstractDie Hochschulrektorenkonferenz (HRK) äußerte sich in ihren Plenarbeschlüssen zwar grundsätzlich zufrieden zu den Vorschlägen der von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) eingesetzten Expertenkommission, doch hat die HRK auch empfindliche Kritikpunkte und kann den internen Streit um die unterschiedlichen Einschätzungen seitens der Fachhochschul- und der Universitätsrektoren kaum verdecken. Die HRK beklagt, dass der vorgegebene enge Finanzrahmen attraktive Leistungszulagen für Professoren nicht ermöglicht. So würden die deutschen Hochschulen im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe nicht konkurrenzfähiger. Für Leistungszulagen müssten auch dringend Kriterien ausgearbeitet werden. Darüber hinaus könnten die Hochschulen auch künftig kaum flexibel mit ihren Haushaltsmitteln wirtschaften. Wegen der "kameralistisch eng angelegten Kostenneutralität" könnten wesentliche Reformziele nicht erreicht werden. Scharfe Kritik erntete das "Papier" der Expertenkommission von den Fachhochschulprofessoren, die ein niedrigeres Grundgehalt als ihre Kollegen an den Universitäten erhalten sollen. Unterschiedliche Auffassungen gibt es dazu innerhalb der HRK. Bundesbildungsministerin Bulmahn will noch in dieser Legislaturperiode, also bis 2002, das Dienstrecht reformieren. (HoF/Text teilweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2001_(CD)
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