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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Die Aufnahme eines Studiums ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden, für die es jeweils juristische Grundlagen in den unterschiedlichen Ebenen des Hochschulrechts gibt. In diesem Problemfeld werden zur Zeit mehrere Gesichtspunkte in Politik und Öffentlichkeit diskutiert. Als Beispiele seien genannt die Gestaltung des Gymnasiums und des Abiturs, die Änderung der Kapazitätsverordnungen, welche die rechnerischen Ausbildungskapazitäten der Hochschulen festlegen, die Frage, ob und wie berufliche Qualifikationen den Zugang zur Hochschule ermöglichen können sowie das Auswahlrecht der Hochschulen. Das Hochschulrahmengesetz regelt die allgemeinen Voraussetzungen zum Studium. Bis in die jüngste Zeit hinein bestanden terminologische Unklarheiten bei der Verwendung der Termini "Hochschulzugang" und "Hochschulzulassung". Die Autorin geht diesen Termini anhand folgender Gliederungspunkte in ihrem Artikel nach: Hochschulzugang in der Bundesrepublik Deutschland (Hochschulreife, Sonstige Berechtigungen). - Hochschulzulassung in der Bundesrepublik Deutschland (Allgemeinverbindliche Grundlagen der Hochschulzulassung, Landesrechtliche Regelungen der Hochschulzulassung, Neue Wege bei der Studierendenauswahl durch die Hochschulen, Gesichtspunkte der Hochschulwahl durch die Studienbewerber) (HoF/Text übernommen).
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0171-645X
Sandfuchs, Gabriele: Hochschulzugang und -zulassung in der Bundesrepublik Deutschland aus rechtlicher Sicht. 2000.
2661579
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