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Ende Juni hat der Landtag von Sachsen-Anhalt das neue Hochschulgesetz beschlossen. Es greift tief in die Autonomie der Hochschule ein. Paragraph 66 des neuen Hochschulgesetzes räumt dem Kultusministerium weitreichenden Einfluss auf Personal- und Strukturveränderungen an den Hochschulen ein, wenn Zielvereinbarungen, für verbindlich erklärte Empfehlungen oder vom Ministerium bestätigte Entwicklungsplanungen nicht vorliegen. Im Klartext: Können sich Hochschulen und Ministerium nicht gütlich einigen, greift die Staatsgewalt durch. Die Landesregierung hat schon vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes reagiert. Hatte man 1992 noch eine Zielzahl von 44.000 Studienplätzen für 2010 angestrebt, wurde diese Zahl jetzt auf 33.000 reduziert. Momentan studieren 34.600 junge Menschen an den acht staatlichen Hochschulen des Landes. Von derzeit 5.853 Personalstellen sollen 500 abgebaut werden. Sparen ist also angesagt, aber die frei werdenden Finanzmittel bleiben den Hochschulen erhalten. Einig sind sich viele Rektoren und das Ministerium in der Einschätzung, dass Sachsen-Anhalts Hochschullandschaft mit großen Strukturproblemen zu kämpfen hat, zum Beispiel den zahlreichen doppelt vorhandenen Studiengängen. (HoF/Text auszugsweise übernommen).
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Standortunabhängige Dienste
0936-4501; 1437-4234
Heckmann, Carsten: Adieu, Autonomie. 2000.
2661562
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